Durchsuchungen nach dem Verdacht auf Kinderpornographie !
Kiel –
Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft fรผhrten Donnerstag 16 Durchsuchungen in Kiel und Neumรผnster sowie den Kreisen Segeberg und Rendsburg-Eckernfรถrde durch und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher. Hintergrund des Einsatzes sind Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und
des Verbreitens von Kinderpornographie. Zu Festnahmen kam es nicht.
Die Ermittlerinnen und Ermittler der “Ermittlungsgruppe Kipo” setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Beschlรผsse ab 06:00 durch. Die 14 – 68 Jahre alten Tatverdรคchtigen gerieten zuvor nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material in den Fokus der Polizei. Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdรคchtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen. Aufgrund fehlender Haftgrรผnde beantragte die Kieler Staatsanwaltschaft im Vorfeld keine Haftbefehle. Die Tatverdรคchtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten mรผssen. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die tatverdรคchtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.
Sicherstellung von Datentrรคgern
Bei den Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datentrรคgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden mรผssen. Hierbei wird auch geprรผft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material mรถglicherweise weiterverbreitet wurde.
Die Auswertung wird aufgrund der Datenmengen eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass
noch nicht gesagt werden kann, wann die Auswertungen abgeschlossen sein werden.
Die aus derzeit 15 Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschรคftigten bestehende “Ermittlungsgruppe Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehรถrt organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumรผnster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der
Kieler Staatsanwaltschaft zusammen.
Der Zustรคndigkeitsbereich erstreckt รผber den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Stรคdte Kiel und Neumรผnster und die Kreise Plรถn, Rendsburg-Eckernfรถrde und Segeberg.
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschรคrft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemรคร ยง184 b seitdem als Verbrechen und werden
mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.
