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Durchsuchungen nach dem Verdacht auf Kinderpornographie !

Kiel - Gerichtsverfahren - Kinderpornographie

Durchsuchungen nach dem Verdacht auf Kinderpornographie !

Kiel

Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führten Donnerstag 16 Durchsuchungen in Kiel und Neumünster sowie den Kreisen Segeberg und Rendsburg-Eckernförde durch und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher. Hintergrund des Einsatzes sind Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und
des Verbreitens von Kinderpornographie. Zu Festnahmen kam es nicht.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der “Ermittlungsgruppe Kipo” setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Beschlüsse ab 06:00 durch. Die 14 – 68 Jahre alten Tatverdächtigen gerieten zuvor nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material in den Fokus der Polizei. Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen. Aufgrund fehlender Haftgründe beantragte die Kieler Staatsanwaltschaft im Vorfeld keine Haftbefehle. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.

Sicherstellung von Datenträgern

Bei den Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Hierbei wird auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material möglicherweise weiterverbreitet wurde.

Die Auswertung wird aufgrund der Datenmengen eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass
noch nicht gesagt werden kann, wann die Auswertungen abgeschlossen sein werden.

Die aus derzeit 15 Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende “Ermittlungsgruppe Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der
Kieler Staatsanwaltschaft zusammen.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden
mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

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