Ein 18-Jรคhriger ist in der Nacht auf Dienstag einer Polizeistreife aufgefallen, weil er gemeinsam mit einem Freund auf einem E-Scooter gefahren ist. Gegen drei Uhr sind die beiden die Rheinallee in Richtung Innenstadt gefahren und wurden angehalten. Wรคhrend der Kontrolle fiel den Polizisten auf, dass der Fahrer alkoholisiert wirkte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,25 Promille. Dies liegt unter der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille, bis zu der Kraftfahrzeuge gefรผhrt werden dรผrfen. E-Scooter fallen unter den Begriff Kraftfahrzeug. Aufgrund seines Verhaltens erhรคrtete sich jedoch der Verdacht, dass er unter dem Eindruck von berauschenden Mitteln am Straรenverkehr teilnimmt. Er selbst bestรคtigte daraufhin, am Vortag einen Joint konsumiert zu haben. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen. Bestรคtigt sich dieser Verdacht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und der 18-jรคhrige Mainzer muss mit einem Buรgeld von 500,- EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.
