Koblenz. Kommt der E-Scooter-Verleih in Koblenz? Während in vielen deutschen Städten bereits zahlreiche Leihroller unterwegs sind, gibt es in der Rhein-Mosel-Stadt bisher kein vergleichbares öffentliches Angebot. Allerdings verfolgt die Stadt seit mehreren Jahren eigene Pläne. Nun rückt ein mögliches Pilotprojekt auf der rechten Rheinseite erneut in den Mittelpunkt.
Wie die Rhein-Zeitung am 31. Oktober 2026 berichtet, haben bereits verschiedene Verleihunternehmen Interesse an Koblenz gezeigt. Dennoch verzichtete die Stadt bislang auf die Einführung eines klassischen Verleihsystems. Denn insbesondere falsch abgestellte Roller, mögliche Behinderungen und zusätzliche Unfallgefahren bereiten der Verwaltung Sorgen.
E-Scooter-Verleih in Koblenz: Die Stadt hat bereits ein Konzept
Der geplante E-Scooter-Verleih in Koblenz soll sich deutlich von Angeboten anderer Großstädte unterscheiden. Statt Roller an beliebigen Stellen im Stadtgebiet abzustellen, sieht das kommunale Konzept feste Verleihstationen vor.
Bereits am 22. März 2022 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, das entsprechende Konzept weiterzuverfolgen. Dabei nahm die Stadt die Innenstadt sowie touristisch stark besuchte Uferbereiche bewusst aus.
Außerdem müssten interessierte Unternehmen entsprechende Sondernutzungserlaubnisse beantragen. Zusätzlich verlangt das Konzept Kooperationsvereinbarungen sowie verbindliche Qualitätsstandards.
Die Einzelheiten lassen sich im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz nachlesen.
Pilotprojekt rund um die Festung Ehrenbreitstein vorgesehen
Besonders interessant ist der Bereich rund um das Festungsplateau Ehrenbreitstein. Dort könnte der E-Scooter-Verleih in Koblenz erstmals unter kontrollierten Bedingungen erprobt werden.
Nach dem bisherigen städtischen Konzept sollen die Roller unter anderem Verbindungen zwischen der Seilbahn-Bergstation, Parkplätzen, Bushaltestellen und dem Entwicklungsgebiet der ehemaligen Fritsch-Kaserne erleichtern.
Dadurch könnten Besucher sowie Anwohner kürzere Strecken zurücklegen, ohne dafür unbedingt ein Auto nutzen zu müssen.
In einer offiziellen Antwort der Landesregierung vom Februar 2025 war zunächst von vier Stationen auf dem Festungsplateau und der Niederberger Höhe die Rede. Allerdings handelt es sich dabei um einen damaligen Planungsstand und nicht um die Bestätigung eines bereits gestarteten Angebots.
Die entsprechenden Informationen stehen in der Landtagsdrucksache 18/11478.
Warum die Koblenzer Innenstadt ausgeschlossen bleiben soll
Ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Städten betrifft die Standorte. Denn die Verwaltung möchte insbesondere die Altstadt, die Fußgängerzonen und die touristischen Uferbereiche vor zusätzlichen Belastungen schützen.
Außerdem befürchtet sie, dass Leihroller auf Gehwegen stehen bleiben oder Fußgänger gefährden könnten. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität können falsch abgestellte Fahrzeuge erhebliche Hindernisse darstellen.
Deshalb sieht das Konzept eine technische Steuerung über sogenannte Geofencing-Zonen vor. Dabei kann eine digitale Begrenzung bestimmte Fahrbereiche ausschließen. Gleichzeitig soll die Technik verhindern, dass Kunden ihre Buchung außerhalb zugelassener Stationen beenden.
Polizei kontrolliert E-Scooter bereits regelmäßig
Obwohl bislang kein öffentliches Verleihsystem existiert, nutzen bereits viele Menschen private Elektroroller. Gleichzeitig beschäftigen Unfälle und Verkehrsverstöße zunehmend die Polizei.
So erlitt am 24. Oktober ein zwölfjähriger Junge bei einem E-Scooter-Unfall in Koblenz Verletzungen. Zuvor hatte er gemeinsam mit einem anderen Jungen einen Roller genutzt und war anschließend mit einem Auto kollidiert.
Bereits Anfang Oktober verletzte sich außerdem ein 85-jähriger E-Scooter-Fahrer am Peter-Altmeier-Ufer schwer.
Auch andere Vorfälle zeigen, weshalb die Polizei auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achtet. Beispielsweise beschädigte ein E-Scooter-Fahrer in Koblenz-Rauental einen Mercedes und entfernte sich anschließend vom Unfallort.
Daneben berichteten wir über einen Zusammenstoß am Schängel-Center, bei dem zwei Jugendliche verletzt wurden.
Diese Ereignisse betreffen allerdings private beziehungsweise nicht näher einem Verleihsystem zugeordnete Roller. Deshalb lassen sie keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Sicherheit eines möglichen künftigen Verleihangebots zu.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Unabhängig von einem möglichen E-Scooter-Verleih in Koblenz müssen Fahrer die bundesweiten Vorschriften beachten. Dazu gehören insbesondere das Mindestalter von 14 Jahren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie das Verbot, eine zweite Person mitzunehmen.
Außerdem dürfen Nutzer nicht einfach auf gewöhnlichen Gehwegen fahren. Stattdessen müssen sie die vorgeschriebenen Verkehrsflächen nutzen und auf die örtliche Beschilderung achten.
Die rechtlichen Vorgaben enthält die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Wie wichtig regelmäßige Verkehrskontrollen sind, zeigen auch die Polizeikontrollen in Koblenz. Darüber hinaus informiert Blaulicht Report regelmäßig über aktuelle Verkehrseinschränkungen und Straßenbauarbeiten in Koblenz.
Wann startet der E-Scooter-Verleih in Koblenz?
Ein konkreter Starttermin steht nach den bislang öffentlich verfügbaren Informationen noch nicht fest. Ebenso fehlt eine bestätigte Ankündigung, welches Unternehmen die Leihroller betreiben könnte.
Dennoch zeigt das bestehende Konzept, dass die Stadt einen E-Scooter-Verleih in Koblenz nicht grundsätzlich ausschließt. Vielmehr möchte sie das Angebot kontrollieren und mögliche Nachteile von Anfang an begrenzen.
Ob und wann die ersten Leihroller tatsächlich auf dem Festungsplateau Ehrenbreitstein starten, bleibt deshalb abzuwarten.
Was halten Sie von einem E-Scooter-Verleih in Koblenz? Würden Sie ein solches Angebot nutzen oder befürchten Sie zusätzliche Probleme auf Straßen und Gehwegen?
Stand: 31. Oktober 2026. Quellenbasis: Rhein-Zeitung, Stadt Koblenz, Landtag Rheinland-Pfalz sowie gesetzliche Regelungen. Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Die inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei Blaulicht Report.
