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Ehemann darf Wohnung zehn Tage nicht mehr betreten

17. Juni 2021 1 Min. Lesezeit
POLIZEI Streife

In der Nacht zu Mittwoch (16.06.2021) eilten Beamten der Wache Bad Godesberg einer Frau auf dem Heiderhof zur Hilfe. Sie hatte gegen 03:50 Uhr die Polizei verständigt, da Sie, so der bisherige Ermittlungsstand, zuvor von ihrem Ehemann bedroht und körperlich attackiert worden sei.

Der 30-jährige Tatverdächtige war beim Eintreffen der Polizeibeamten nicht mehr anzutreffen. Die Beamten konnten den Mann allerdings telefonisch erreichen und sprachen ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Zudem erwartet ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung.

Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Ehefrau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter:

https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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