Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

PrimÀres MenÌ
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • MÀrkischer Kreis
    • MÃŒnchen
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • ThÃŒringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • WarenrÃŒckruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Aktuelles
  • FEATURE NEWS
  • MYK / KO
  • RLP

Eilantrag gegen AusgangsbeschrÀnkungen abgewiesen

13. April 2021 2 Min. Lesezeit
gericht urteil,

Eilantrag gegen AusgangsbeschrÀnkungen im Rhein-HunsrÌck-Kreis bleibt ohne Erfolg

Die durch den Rhein-HunsrÌck-Kreis fÌr das Kreisgebiet verfÌgten AusgangsbeschrÀnkungen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr mÌssen vorlÀufig befolgt werden.
Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren, das durch den Landrat des Kreises als Privatperson anhÀngig gemacht worden war.
Die Koblenzer Verwaltungsrichter stellten dabei fest, dass die RechtmÀßigkeit der erlassenen AllgemeinverfÃŒgung derzeit offen sei.
Zwar erlaube das Gesetz fÃŒr die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite grundsÀtzlich die Anordnung von AusgangsbeschrÀnkungen. Es bedÃŒrfe aber u. a. einer vertieften PrÃŒfung in einem Hauptsacheverfahren, ob die getroffenen Regelungen auch im Einzelfall verhÀltnismÀßig seien.
Hierzu mÃŒsse der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur Eignung von Ausgangssperren als Maßnahmen der PandemiebekÀmpfung sowie das im Rhein-HunsrÃŒck-Kreis bestehende konkrete Infektionsgeschehen nÀher ermittelt werden.

Wegen der insoweit offenen Sach- und Rechtslage nahm das Gericht eine InteressenabwÀgung vor, die zu Gunsten des Antragsgegners ausging.
Angesichts des Schutzauftrags des Staates fÃŒr die Gesundheit seiner BÃŒrger und fÃŒr ein funktionsfÀhiges Gesundheitssystem im Falle eines 7-Tages-Inzidenzwertes von ÃŒber 100 ÃŒberwiege das öffentliche Interesse am Vollzug der AllgemeinverfÃŒgung das private Interesse des Antragstellers von der Maßnahme vorlÀufig verschont zu bleiben. Dieser habe keine GrÃŒnde dargelegt, aus denen sich eine tiefgreifende Betroffenheit seiner Person ergebe. Insoweit sei zu berÃŒcksichtigen, dass schon die AllgemeinverfÃŒgung bei Vorliegen eines triftigen Grundes den Aufenthalt im öffentlichen Raum jederzeit gestatte.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

  • Aktuelles
  • FEATURE NEWS
  • MYK / KO
  • RLP

Post navigation

Previous: Verkehrsunfall mit Rettungswagens
Next: 52-jÀhriger in Polizeigewahrsam gestorben

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum