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Eilantrag gegen einrichtungsbezogenes Betretungsverbot einer ungeimpften Person eingegangen

Beim Verwaltungsgericht ist ein Eilantrag einer ungeimpften Person gegen ein einrichtungsbezogenes Betretungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz eingegangen.

Die ungeimpfte Antragstellerin ist in einer zahnärztlichen Praxis im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts der Kreisverwaltung Landkreis Südliche Weinstraße beschäftigt. Mit Bescheid vom 30. Juni 2022 untersagte ihr das Gesundheitsamt, die dem Betrieb der Praxis dienenden Räume zu betreten und drohte ihr zur Durchsetzung des Betretungsverbots ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € an.

Die Antragstellerin erhob dagegen Widerspruch. Daneben sucht sie um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Zur Begründung führt sie aus, der angefochtene Bescheid sei bereits aus formellen Gründen offensichtlich rechtswidrig, da sie nicht ausreichend angehört worden sei. Im Übrigen sei das Betretungsverbot auch materiell rechtswidrig. Aufgrund der gegebenen Anhaltspunkte, dass § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht mehr verfassungsgemäß sein könnte, hätte der Landkreis Südliche Weinstraße unbedingt eine aktuelle Stellungnahme des Robert Koch-Instituts einholen müssen, mit der die nach wie vor gegebene Wirksamkeit der SARS-CoV2-Impfung zum Schutz der vulnerablen Gruppen belegt werden könne. Daran fehle es, so dass dem Antrag stattzugeben sei.

Das Gericht hat den Landkreis Südliche Weinstraße um eine Stellungnahme bis zur nächsten Woche gebeten.

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