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Ein Zettel reicht nicht, Unfallflucht

Gegen 2:30 Uhr des 14.09. touchierte ein 47-Jähriger in der Mainzer Oberstadt beim Ausparken mit seinem Auto ein anderes Fahrzeug. Um über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen, hinterließ er am betroffenen Fahrzeug einen Zettel mit seinen Kontaktdaten und fuhr weiter.

Am 16.09. meldete sich der 47-Jährige bei der Polizei und teilte mit, dass sich noch niemand bei ihm gemeldet habe. Die Polizei konnte beide Fahrzeughalter zu einem späteren Zeitpunkt am Unfallort antreffen. Der Besitzer des beschädigten Wagens teilte mit, dass er an seinem Auto keinen Zettel gefunden habe und den Schaden selbst auch noch gar nicht feststellen konnte.

Die Daten der beiden Fahrzeughalter wurden vor Ort untereinander ausgetauscht. Die Polizei teilte dem Unfallverursache zudem mit, dass das Hinterlassen eines Zettels nicht ausreichen würde, sondern am Unfallort eine angemessene Zeit gewartet werden muss. Erscheint in dieser Zeit niemand, muss die Polizei informiert werden. Wer den Unfallort ohne Angabe seiner Daten verlässt, begeht eine Unfallflucht und damit eine Straftat, die eine Geld- oder Haftstrafe zur Folge haben kann.

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