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Einbürgerungsreform noch nicht in Kraft, Verwaltung bittet mit Anfragen abzuwarten

Koblenz - Bundesgesetz - Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsreform noch nicht in Kraft, Verwaltung bittet mit Anfragen abzuwarten

Koblenz –

Mit dem Bundesgesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird zukünftig die Einbürgerung vereinfacht.

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Allerdings ist diese Gesetzesänderung aktuell noch nicht in Kraft getreten. Die Stadtverwaltung Koblenz erhält jedoch bereits eine Vielzahl von Anfragen zur Einbürgerung nach dem neuen Gesetz. Die Verwaltung bittet, von solchen vorgreifenden Anfragen abzusehen und das Inkrafttreten der Reform abzuwarten. In der aktuellen Situation sind noch keine verlässlichen Auskünfte möglich. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich am 01.05.2024 oder 01.06.2024 in Kraft.

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