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Eindringlicher Appell der Bundespolizei – Von Gleisen und Oberleitungen fernhalten!

30. Juli 2025 2 Min. Lesezeit
Achtung Bahngleis Stromschlag

Bundespolizei warnt vor tรถdlichen Gefahren im Bahnbereich

Rosenheim / Garmisch-Partenkirchen –

Sommerferien: Endlich Zeit fรผr Spiel, SpaรŸ und Erholung.

Das eine oder andere Ferienabenteuer dรผrfte anstehen. Aber bitte keine Abenteuer im Bahnbereich! Eindringlich appelliert die Bundespolizei zum Ferienstart, sich unbedingt von Oberleitungen und Gleisen fernzuhalten.

Zรผge oder Schienen รผben auf Kinder und Jugendliche immer wieder eine groรŸe Anziehungskraft aus.

Leider fehle dabei oft das Bewusstsein, dass auf Bahnanlagen riesige Gefahren drohen kรถnnen, so die Bundespolizei.

Das Klettern auf einen Waggon oder das “Selfie” auf den Schienen kann tรถdlich enden.
Bei jedem Aufenthalt im Gleisbereich drohe Lebensgefahr.

Wenn sich ein Zug mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Stunde nรคhert, muss mit einem Bremsweg von bis zu einem Kilometer gerechnet werden. Ausweichen kann ein Zug nicht. Hinzu kommt, dass die modernen Zรผge sehr leise sind. Das hat zur Folge, dass diese sich schnell annรคhern, ohne dass man sie รผberhaupt wahrnimmt.

Auch von den Oberleitungen gehen extreme Gefahren aus.

Sie stehen unter einer Spannung von bis zu 15.000 Volt. Selbst ohne die direkte Berรผhrung einer Oberleitungen sind lebensgefรคhrliche Spannungsรผberschlรคge mรถglich. Es reicht schon die Nรคhe von eineinhalb bis zwei Metern, um schwerste Verletzungen oder sogar einen todbringenden Stromschlag zu erleiden. Allein der Versuch, auf einen abgestellten Waggon zu klettern, kann demnach tรถdlich enden. ร„hnliches gilt fรผr das Steigenlassen von Drachen oder Luftballons in der Nรคhe von Oberleitungen.

Nachdrรผcklich warnt die Bundespolizeiinspektion Rosenheim:

Chillen auf Waggons, Selfies auf Gleisen oder Challenges auf Bahnanlagen sind es nicht wert, das Leben aufs Spiel zu setzen. Eltern empfiehlt die Bundespolizei, ihren Kindern gerade zur Ferienzeit zu verdeutlichen, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefรคhrliche Folgen haben kann und deshalb verboten ist.

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