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Einreise kommt Russen teuer zu stehen/ Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

München

Am Montagmittag (17. Januar) hat die Bundespolizei einen russischen Staatsbürger um über 7.000 Euro erleichtert. Der Gesuchte war den Freilassinger Bundespolizisten bereits 2020 mit gefälschten Dokumenten ins Netz gegangen und anschließend zurückgeschoben worden. Aus dieser Tat resultierte letztlich ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung sowie eine Wiedereinreisesperre für Deutschland.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Russen als Fahrer eines Pkw mit österreichischer Zulassung. Der 27-Jährige legte den Beamten seinen gültigen russischen Reisepass mit einem österreichischen Aufenthaltstitel vor. Bei der anschließenden Fahndungsüberprüfung schlug der Polizeicomputer gleich zweimal an. Die Streife stellte fest, dass gegen den in Vorarlberg wohnhaften Mann ein bis September 2023 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht.

Im September 2020 war der damals 26-Jährige nahe des Grenzübergangs Walserberg (BAB 8) mit einem gefälschten tschechischen Führerschein sowie Personalausweis gestoppt worden. Die Freilassinger Bundespolizei schob den Beschuldigten später nach Österreich zurück und belegte ihn mit einer dreijährigen Wiedereinreisesperre.

Weiterhin war die Staatsanwaltschaft Traunstein per Vollstreckungshaftbefehl auf der Suche nach dem Russen. Der gebürtige Kaukasier war demnach vom Amtsgericht Laufen wegen der besagten Urkundenfälschung in einem Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von über 7.200 Euro verurteilt worden. Der Mann konnte schließlich mit Hilfe eines Freundes seine Justizschulden begleichen und so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten schoben denn Mann, der sich nun erneut wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes verantworten muss, nach Österreich zurück.

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