Einsatz der Bundespolizei nach mehreren körperlichen Auseinandersetzungen
Berlin - Körperverletzung - Festnahme
Berlin – Im Laufe des Sonntages nahmen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in mehreren Fällen Personen in Folge körperlicher Auseinandersetzungen vorläufig fest.
Am frühen Sonntagmorgen gegen zwei Uhr schlugen zwei Männer am S-Bahnhof Warschauer Straße gemeinschaftlich auf einen 33-Jährigen ein. Ein außer Dienst befindlicher Polizist, der zufällig vor Ort war, ging dazwischen und trennte die Personen voneinander. Alarmierte Bundespolizisten nahmen die beiden tatverdächtigen polnischen Staatsangehörigen kurz darauf vorläufig fest. Gegen die Männer im Alter von 33 und 43 Jahren wird aufgrund des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.
Kurze Zeit später, gegen vier Uhr, soll ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger am selben Bahnhof einer 26-Jährigen an die Brust gefasst haben. Daraufhin soll der 32-jährige Begleiter der Frau, ein deutscher Staatsangehöriger, dem 35-Jährigen ins Gesicht geschlagen haben. Gegen beide Männer leiteten die Beamten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Gegen acht Uhr soll ein 25-jähriger tunesischer Staatsangehöriger auf einen 27-jährigen moldauischen Staatsangehörigen am Bahnhof Ahrensfelde losgegangen sein. Der 27-Jährige wehrte die Angriffe wiederum mit dem Einsatz eines Pfeffersprays ab. Die Bundespolizei ermittelt aufgrund des Verdachts der einfachen sowie gefährlichen Körperverletzung.
Sonntagnachmittag kurz vor 17 Uhr gingen ein Jugendlicher und zwei Heranwachsende am S-Bahnhof Karlshorst auf eine 14-Jährige los. Dabei sollen die Jungen im Alter von 15, 17 und 18 Jahren das Mädchen bedrängt, getreten und sie mit einem Messer bedroht haben. Ein 22-jähriger Augenzeuge, der der 14-Jährigen zur Hilfe eilte, soll ebenfalls von einem der Jungen ins Gesicht geschlagen worden sein. Die deutschen Staatsangehörigen hatten u. a. ein Einhandmesser und einen Teleskopschlagstock bei sich. Die Bundespolizei ermittelt aufgrund des Verdachts der Bedrohung und gefährlichen Körperverletzung. Die Einsatzkräfte übergaben alle minderjährigen Beteiligten im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen an ihre Erziehungsberechtigten.