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Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet

Weitefeld - Luftverkehrs-Ordnung -

Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet

Koblenz/Weitefeld

Im Rahmen der intensiven Suchmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Weitefeld wurde für den Einsatzraum kurzfristig eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet.

§21h LuftVO besagt, dass ein Drohneneinsatz über und bis 100 Meter seitlich von Einsatzorten generell unzulässig ist. Der entsprechende Radius für das hier geltende Flugverbot kann der Karte anbei entnommen werden und gilt zunächst bis 20 Uhr. Bis dahin dürfen keine (zivilen) Drohnen in dem benannten Einsatzraum gestartet werden.

Intensive Suchmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt am 06.04.2025

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt am 06.04.2025 ist die Polizei am heutigen Donnerstag erneut in und rund um Weitefeld mit einem Großaufgebot im Einsatz. Dabei werden u. a. umliegende Waldgebiete und weitere Flächen abgesucht.

Die heutigen Maßnahmen verfolgen das Ziel, bislang vorliegenden Erkenntnissen systematisch nachzugehen und weitere Feststellungen zum Auffinden des Tatverdächtigen zu erlangen.

Die Absuche erfolgt nicht aufgrund von konkreten Hinweisen aus der Sendung Aktenzeichen XY am gestrigen Mittwoch. Hierzu können wir mitteilen, dass während und nach der Sendung rund 90 Hinweise eingegangen sind, zu deren Qualität wir keine Angaben machen können. Die Hinweise werden priorisiert und bearbeitet. 

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