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Einstweilige Unterbringung wegen Messerstich gegen den Hals

26. November 2020 2 Min. Lesezeit
Trickdiebstahl in Bendorf

Gegen einen 41-jรคhrigen Mann aus Kaiserslautern besteht der Verdacht eines versuchten Totschlags und einer vollendeten gefรคhrlichen Kรถrperverletzung, die er im schuldunfรคhigen Zustand begangen haben soll. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte sich der Geschรคdigte, ein 39-jรคhriger Mann aus Kaiserslautern, in einem Kaiserslauterer Hotel fรผr lรคngerfristige Bewohner, in dem beide wohnten, in den frรผhen Morgenstunden des 25.11.2020 bei dem 41-Jรคhrigen wegen Ruhestรถrung beschwert, da dieser sich auf dem Hotelflur mit einer weiteren Person stritt. Ohne dass es vorher zu einer kรถrperlichen Auseinandersetzung gekommen wรคre, versetzte der 41-Jรคhrige dem 39-Jรคhrigen mit einem spitzen Kรผchenmesser einen StoรŸ gegen den Hals, wo eine blutende Schnittverletzung entstand. Nach den bisher ermittelten Umstรคnden war es nur dem Zufall zu verdanken, dass keine schlimmeren Verletzungen entstanden. Der Verdacht der Schuldunfรคhigkeit ergibt sich aus der psychischen Erkrankung des 41-Jรคhrigen, die in einem frรผheren Verfahren gegen ihn festgestellt wurde. Zu einer Unterbringung kam es damals im September 2019 nicht, weil das Gericht unter Hinweis auf die Neufassung des ยง 63 des Strafgesetzbuchs die aus den damaligen Anlasstaten folgende Gefรคhrlichkeit als fรผr nicht ausreichend erachtete, um unter Berรผcksichtigung des Grundsatzes der VerhรคltnismรครŸigkeit eine Unterbringung zu rechtfertigen. ยง 63 des Strafgesetzbuchs regelt die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Im Jahr 2016 hatte der Gesetzgeber die Voraussetzungen fรผr eine Unterbringung erhรถht und den Grundsatz der VerhรคltnismรครŸigkeit betont.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern gestern die einstweilige Unterbringung des 41-Jรคhrigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da aufgrund der aktuellen Anlasstat die Gefahr weiterer รคhnlicher Straftaten besteht.

Der 41-Jรคhrige machte Angaben zur Sache in dem Sinne, dass er sich in einer Verteidigungssituation befunden habe. ย ย 

Die Ermittlungen dauern an.

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