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Einstweilige Unterbringung wegen Messerstich gegen den Hals

Gegen einen 41-jährigen Mann aus Kaiserslautern besteht der Verdacht eines versuchten Totschlags und einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung, die er im schuldunfähigen Zustand begangen haben soll. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte sich der Geschädigte, ein 39-jähriger Mann aus Kaiserslautern, in einem Kaiserslauterer Hotel für längerfristige Bewohner, in dem beide wohnten, in den frühen Morgenstunden des 25.11.2020 bei dem 41-Jährigen wegen Ruhestörung beschwert, da dieser sich auf dem Hotelflur mit einer weiteren Person stritt. Ohne dass es vorher zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen wäre, versetzte der 41-Jährige dem 39-Jährigen mit einem spitzen Küchenmesser einen Stoß gegen den Hals, wo eine blutende Schnittverletzung entstand. Nach den bisher ermittelten Umständen war es nur dem Zufall zu verdanken, dass keine schlimmeren Verletzungen entstanden. Der Verdacht der Schuldunfähigkeit ergibt sich aus der psychischen Erkrankung des 41-Jährigen, die in einem früheren Verfahren gegen ihn festgestellt wurde. Zu einer Unterbringung kam es damals im September 2019 nicht, weil das Gericht unter Hinweis auf die Neufassung des § 63 des Strafgesetzbuchs die aus den damaligen Anlasstaten folgende Gefährlichkeit als für nicht ausreichend erachtete, um unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Unterbringung zu rechtfertigen. § 63 des Strafgesetzbuchs regelt die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Im Jahr 2016 hatte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Unterbringung erhöht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betont.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern gestern die einstweilige Unterbringung des 41-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da aufgrund der aktuellen Anlasstat die Gefahr weiterer ähnlicher Straftaten besteht.

Der 41-Jährige machte Angaben zur Sache in dem Sinne, dass er sich in einer Verteidigungssituation befunden habe.   

Die Ermittlungen dauern an.

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