Verurteilung zweier Brüder
Das Urteil des Landgerichts Mosbach im Fall schwerster Sexual- und Gewaltverbrechen in Walldürn-Altheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten vollständig verworfen. Damit endet ein Strafverfahren, das bundesweit für Entsetzen sorgte.
Schwere Straftaten über Jahre hinweg
Nach den Feststellungen des Gerichts beging der ältere der beiden Angeklagten zwischen 2019 und Oktober 2022 eine Vielzahl schwerer Straftaten. Der Mann bot Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. In diesem Umfeld nutzte er seine Machtposition gezielt aus.
In seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim missbrauchte er seine Ehefrau sowie mehrere Teilnehmerinnen seiner Seminare sexuell. Besonders schwer wiegt ein Fall aus dem Jahr 2022: Der Täter hielt ein Opfer über einen längeren Zeitraum mit Gewalt und Drohungen gefangen und vergewaltigte es mehrfach. Das Gericht stellte fest, dass er dabei bewusst die Todesangst des Opfers ausnutzte.
Beteiligung des jüngeren Bruders
Der jüngere Bruder unterstützte den Haupttäter bei mehreren Straftaten. In einem Fall beging er selbst einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer im Haus seines Bruders. Das Landgericht Mosbach verurteilte ihn deshalb wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, wegen sexueller Übergriffe sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.
Keine Rechtsfehler festgestellt
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Die Richter stellten weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Mängel fest. Auch die Revision einer Nebenklägerin blieb ohne Erfolg. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Mosbach als endgültig.
Hintergrund: Schuldunfähigkeit durch Drogenkonsum
Das Gericht berücksichtigte, dass der Haupttäter spätestens ab Mitte Oktober 2022 infolge massiven Betäubungsmittelkonsums nicht mehr voll schuldfähig war. Dennoch blieb er für zahlreiche zuvor begangene Taten strafrechtlich verantwortlich.
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Offizielle Informationen zu Gerichtsentscheidungen veröffentlicht der Bundesgerichtshof. Hinweise zur Kriminalprävention bietet zudem die Polizei Baden-Württemberg.
