Berlin: Säugling und Kleinkind sollen am Kaulsdorfer See Bier erhalten haben – Polizei ermittelt gegen fünf Erwachsene
Ein Vorfall am Berliner Kaulsdorfer See sorgt für Entsetzen: Nach Angaben der Polizei sollen ein acht Monate alter Säugling sowie ein dreijähriges Kind am Samstag Bier erhalten haben. Zeuginnen beobachteten die Situation und alarmierten umgehend die Polizei. Nun ermitteln die Kriminalpolizei sowie das Jugendamt gegen insgesamt fünf Erwachsene.
Zeuginnen verständigen die Polizei
Nach Informationen der Berliner Polizei bemerkten mehrere Frauen, dass die beiden Kinder an Bierflaschen tranken. Die Zeuginnen reagierten sofort und verständigten den Notruf. Einsatzkräfte der Polizei trafen kurze Zeit später am Kaulsdorfer See ein und überprüften die Situation.
Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr untersuchten den acht Monate alten Säugling sowie das dreijährige Kind noch vor Ort. Anschließend brachten sie beide Kinder vorsorglich in ein Krankenhaus, um mögliche gesundheitliche Folgen auszuschließen.
Fünf Erwachsene stehen im Fokus der Ermittlungen
Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Erwachsene im Alter von 18, 19, 20, 23 und 25 Jahren mit serbischer Abstammung. Nach Angaben der Polizei gehören auch die Eltern der Kinder zu den Beschuldigten. Ihnen werfen die Ermittlungsbehörden einen Verstoß gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht vor.
Medienberichten zufolge soll einer der Väter gegenüber den Einsatzkräften erklärt haben, einem Kleinkind Bier gegeben zu haben, bevor die Erwachsenen gemeinsam angestoßen hätten. Eine offizielle Bestätigung dieses Details durch die Polizei liegt bislang nicht vor.
Jugendamt schaltet sich ein
Mitarbeiter des Jugendamtes erschienen ebenfalls am Einsatzort und führten erste Gespräche mit den Beteiligten. Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Kinder folgen, entscheiden die zuständigen Behörden im Verlauf der laufenden Ermittlungen.
Nach aktuellem Stand haben die beiden Kinder keine bleibenden gesundheitlichen Schäden erlitten. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort und prüft sämtliche Umstände des Vorfalls.
Ermittlungen dauern an
Die Behörden klären nun, wie es zu dem Vorfall kommen konnte und welche straf- beziehungsweise familienrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
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Offizielle Informationen veröffentlicht die Polizei Berlin sowie die Berliner Feuerwehr.
