รœberspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primรคres Menรผ
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Kรถln-Bonn
    • Lifehacks
    • Mรคrkischer Kreis
    • Mรผnchen
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thรผringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrรผckruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Aktuelles
  • RLP

Entlassung eines Polizisten auf Probe

22. Oktober 2020 2 Min. Lesezeit
urteil Gericht

Entlassung eines Polizisten auf Probe

Ein Polizeibeamter auf Probe darf nach Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdรคchtigen schon vor Ablauf der regulรคren Probezeit aus dem Beamtenverhรคltnis entlassen werden.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der 25-jรคhrige Antragsteller wurde nach Abschluss der Anwรคrterzeit zum Mai 2018 als Polizeivollzugsbediensteter in das Beamtenverhรคltnis auf Probe รผbernommen. Im Mai 2019 fuhr ein Fahrzeug im Rahmen einer Verfolgungsfahrt auf den Streifenwagen auf, in dem der Antragsteller saรŸ. Nachdem andere Polizeibeamte die beiden Personen aus dem Tatfahrzeug zu Boden gebracht und fixiert hatten, trat der Antragsteller auf einen der Tatverdรคchtigen mehrfach ein.

Darauf erklรคrte das Land Rheinland-Pfalz mit sofortiger Wirkung die Entlassung des Antragstellers aus dem Beamtenverhรคltnis auf Probe.
Mit seinem Eilrechtsantrag begehrte der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Entlassungsentscheidung.
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.

Ein Beamter auf Probe kรถnne entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit nicht bewรคhre.
Eine Bewรคhrung setze voraus, dass der Probebeamte nach seiner Eignung und Befรคhigung voraussichtlich den Anforderungen gerecht werde, die mit einem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden seien. Vorliegend seien schon angesichts des kรถrperlichen Angriffs auf einen bereits gefesselten Tatverdรคchtigen ernsthafte Zweifel des Dienstherrn an der charakterlichen Eignung des Antragstellers berechtigt. Das Fehlverhalten, das in einer Videoaufnahme dokumentiert sei, stelle sich als so gravierend dar, dass das fรผr den Polizeivollzugsdienst unabdingbar erforderliche Vertrauen in eine zukรผnftige ordnungsgemรครŸe, an rechtsstaatlichen Regeln ausgerichtete Amtsfรผhrung durch den Antragsteller nachhaltig zerstรถrt sei. Deshalb komme es nicht mehr darauf an, ob auch aus anderen Grรผnden Bedenken an der charakterlichen Eignung des Antragstellers oder an seiner dienstlichen Befรคhigung bestรผnden. Stehe eine mangelnde Bewรคhrung fest, dรผrfe eine Entlassung auch bereits vor Ablauf der Probezeit ausgesprochen werden.
ย ย ย ย ย ย ย 
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13. Oktober 2020, 4 L 587/20.MZ)

  • Aktuelles
  • RLP

Post navigation

Previous: Die Polizei Koblenz bezieht Stellung zu Vorwรผrfen mit Video
Next: MutmaรŸlicher Einbruch in Bankfiliale

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum