Entscheidung ist durch – 2024 keine Öl und Gasheizungen mehr
Habeck - Gas - Öl
Der Heiz-Hammer von Robert Habeck (53, Grüne) ist beschlossene Sache! Das Bundeskabinett stimmte heute Vormittag dem umstrittenen Gesetz zum Heizungsverbot zu!
Damit steht fest: Ab 2024 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Und: Gasheizungen dürfen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen neu installiert werden.
Der Heiz-Hammer ist damit offiziell!
Bis zuletzt gab es nach BILD-Informationen vor allem von Seiten der FDP massiven Protest gegen einzelne Punkte im Gesetz. U.a. stören sich die Liberalen an den strengen Bedingungen für den künftigen Einbau von Gasheizungen und harten Strafen.
Finanzminister Christian Lindner (44, FDP) gab deshalb im Kabinett eine Protestnote zu Protokoll. Darin heißt es u.a.: Er stimme nur zu „in dem Bewusstsein, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestags im parlamentarischen Verfahren diesen Gesetzentwurf intensiv beraten und auch weitere notwendige Änderungen vornehmen werden“.
Bedeutet: Die FDP-Führung hofft, dass es bei den Beratungen im Bundestag (bis Juni) noch Änderungen gibt.
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien (z.B. Sonne, Wind) erzeugen.
Habeck beziffert die Kosten pro Jahr auf 9,1 Milliarden Euro. Demgegenüber sieht er eine Entlastung (bezogen auf 18 Jahre) von 11 Milliarden Euro.
Besonderer Knackpunkt: der mögliche Einbau von Gasheizungen ab 2024. Die FDP ist dafür, will die Heizungen mit Ökogas (z.B. Wasserstoff) betreiben lassen. Doch die Bedingungen im Gesetz trotz massiver Proteste – auch der Stadtwerke – zu streng dafür. Es gilt, dass ein Stadtwerk bis 2030 bereits 50 % Ökogas liefern muss, ab 2035 sind es dann 65 %. Nicht erreichbar, sagen die Stadtwerke.
Die FDP geht davon aus, dass das Wirtschaftsministerium kein ernsthaftes Interesse am Hochlauf der beiden Energiequellen hat und stattdessen auf Wärmepumpen setzen will.
Michael Kruse (39), energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion: „Wirtschaftsminister Habeck blendet innovative Lösungen wie Wasserstoff und Biogas aus. Diesen und viele weitere Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs werden wir im Parlament heilen.“
Ausnahme für Über-80-Jährige: Es gibt Ausnahmefälle für die 65-%-Vogabe aus „technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen“ – hier gilt, dass eine rein fossile Heizung für einen kurzen Übergangszeitraum weiter eingebaut werden darf.
Bedeutet: Die Ausnahme gilt „für Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die selber im Gebäude wohnen und älter als 80 Jahre sind“.
Strafen: Wer z.B. nach 30 Jahren Betriebsdauer seinen Öl- und Gasheizung nicht z.B. gegen eine Wärmepumpe austauscht, dem drohen satte Strafen von bis zu 50.000 Euro!
BILD – NTV