Entsorgung von asbesthaltigen Platten! Zeugen gesucht
Bad Segeberg (ots)
Am Donnertag (14.01.2021) haben um 12:24 Uhr Beamte des Polizeireviers Pinneberg in der Haderslebener Straße eine unerlaubte Ablagerung von Welldachplatten festgestellt.
Der gesundheitsgefährdende Abfall wurde auf einer Fläche von circa 4 qm an den dortigen Altpapier- und Altkleidercontainer abgelegt. Es dürfte sich um eine Menge von ca. 2 Kubikmeter handeln.
Der Umwelttrupp des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Elmshorn hat die Ermittlungen aufgenommen und ermittelt wegen des Verdachts des Umgangs mit unerlaubtem Abfall.
Interessant ist vor allem die Fragestellung, wo wurde ein Schuppen, eine Scheune, o.ä. abgerissen, wodurch (asbesthaltige) Welldachplatten als Abfall anfielen?
Personen, die Hinweise zur Herkunft der Platten oder zum Verursacher der unerlaubten Ablagerung geben können, werden gebeten, diese an den Ermittlungsdienst Umwelt und Verkehr des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Elmshorn unter der Rufnummer 04121- 4092 – 0 zu richten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf den Umgang mit Asbestprodukten hin.
Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 519 geregelt.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse. Hier zum Beispiel in Itzehoe unter der Telefonnummer 04821 – 662865.
Asbest erfreute sich großer Beliebtheit in den 60er und 70er Jahren. Es wurde als Dämmmaterial sowie als Asbestzement verarbeitet. Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung verboten. Untersuchungen ergaben das Asbest ein eindeutiger krebserregender Stoff ist. Besondere Gefahren gehen von den feinen Fasern aus, da diese sehr leicht eingeatmet werden und sich langfristig in der Lunge ablagern.
Sanierungsarbeiten sollten unbedingt von Fachunternehmen durchgeführt werden. Da die Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten unter sicherheitstechnischen Voraussetzungen ausgeführt werden müssen.
Abgabe/Anlieferung:
- Sondermüllannahme auf dem Recyclinghof - Fachunternehmen
Hinweis:
- die Entsorgung ist kostenpflichtig - eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Recyclinghof ist notwendig - die Annahme erfolgt nur in Norm-Bag`s