NRW

Erfolgreicher Schlag im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen

Dortmund - Festnahme - Ermittlungsrichter

Erfolgreicher Schlag im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen

Dortmund

Eine Festnahme – sechs Durchsuchungsmaßnahmen – Umfangreiche Beweismittel sowie fünf Tatfahrzeuge sichergestellt.

Seit mehreren Jahren ist Nordrhein-Westfalen ein besonderes Ziel für Geldautomatensprengungen. Derartige Taten führen zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Neben nicht unerheblichen Sachbeschädigungen an den Tatobjekten nehmen die Tätergruppen bei ihrer
Tatausführung ganz erhebliche Gefährdungen und schwerwiegende Folgen auch für unbeteiligte Dritte in Kauf.

Insbesondere dem rücksichtslosen und ausgeprägten Fluchtverhalten der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

In diesem Zusammenhang wurden am frühen Dienstagmorgen (05.03.2024) umfangreiche Einsatzmaßnahmen durch eine bei dem Polizeipräsidium Dortmund angesiedelte Ermittlungskommission (EK Bassotti) in Gronau durchgeführt. Das hier anhängige Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) richtet sich u. a. gegen den 23-jährigen Inhaber einer in Gronau ansässigen Autovermietung. Dieser steht im Verdacht, hochmotorisierte Fahrzeuge der Luxusklasse in Kenntnis der späteren Verwendung regelmäßig an verschiedene Tätergruppierungen zur Begehung von Geldautomatensprengungen in Deutschland vermietet zu haben.

Der Beschuldigte konnte aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls festgenommen werden und wird im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Darüber hinaus vollstreckten die Einsatzkräfte insgesamt sechs Durchsuchungsbeschlüsse und durchsuchten Wohn- und Geschäftsobjekte des Beschuldigten sowie Personen aus dessen Umfeld.

Im Zuge der Maßnahmen wurden insgesamt fünf hochwertige und hochmotorisierte Fahrzeuge, rund 50.000 Euro Bargeld sowie umfangreiches Beweismaterial (u. a. Mobiltelefone und Vertrags- bzw. Rechnungsunterlagen) sichergestellt.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Für jeden Fall der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten vor.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

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