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Erlass von Elternbeiträgen für Kitas, Hortplätze und Kindertagespflege

Erlass von Elternbeiträgen für Kitas, Hortplätze und Kindertagespflege

 

Finanzielle Entlastung der Eltern im Januar und Februar

 

KREIS MYK. Der Landkreis Mayen-Koblenz möchte in der Corona-Krise Eltern und Familien entlasten. Im Januar und Februar verzichtet der Kreis erneut auf die Erhebung von Elternbeiträgen der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für Kinder unter zwei Jahren, der Hortplätze und der Kindertagespflege. Diese Regelung gilt für die Familien, die den Regelbetrieb für dringenden Bedarf nicht in Anspruch nehmen.
Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt unmittelbar durch die Träger der Einrichtungen an die Erziehungsberechtigten. Eltern der Kinder in Kindertagespflege bekommen die Kostenbeiträge vom Kreisjugendamt erstattet. Diese Regelung gilt für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

„Wir haben diese Entscheidung getroffen, da viele Familien stark von der Corona-Krise getroffen sind und ihnen durch unbezahlten Urlaub oder Kurzarbeit ein Teil des Einkommens weggebrochen ist.
Damit können wir wenigstens zu einer teilweisen Entlastung beitragen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth.

Um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sollen Kindertagesstätten seit Mitte Dezember nur noch für eine Betreuung von Kindern mit einem dringenden Betreuungsbedarf geöffnet sein.

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