Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen ehemaligen Angestellten einer im Raum Mainz ansässigen Immobilienfirma und eine weitere Person ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie der Beihilfe zu diesem Vergehen (§§ 299 Abs. 1 Nr. 2, 27 StGB). Es besteht der Anfangsverdacht, dass der Angestellte der Immobilienfirma von Mietinteressenten Geldbeträge in einer Größenordnung von 500 Euro gefordert und von einigen Interessenten auch erhalten hat, damit er diese im Gegenzug bei der Vergabe der Mietwohnungen bevorzugt. Der weitere Beschuldigte soll die Mietinteressenten gegen Provision vermittelt haben. Die Beschuldigten sollen in der Absicht gehandelt haben, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Darüber hinaus wird das Ermittlungsverfahren gegen den zweiten Beschuldigten auch wegen des Verdachts der Anstiftung zum Betrug geführt (§§ 263 Abs. 1, 26 StGB). Es besteht der Verdacht, dass dieser Beschuldigte Mietinteressenten erfolgreich Tipps gegeben hat, wie diese Wohnberechtigungsscheine erhalten können, obwohl die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung nicht vorlagen.
In dem Verfahren haben am 21.12.2022 Beamte der Kriminaldirektion Mainz die Wohnungen der beiden Beschuldigten sowie die Firmenräume der Immobilienfirma in Mainz und Umgebung durchsucht. Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, deren Auswertung geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitergehende Auskünfte sind im derzeitigen Verfahrensstadium nicht möglich.
Der ehemalige Angestellte der Immobilienfirma bestreitet den gegen ihn erhobenen Vorwurf und hat eine Stellungnahme nach vollständiger Akteneinsicht angekündigt.