Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt unter dem Aktenzeichen 2050 Js 16332/20 ein Ermittlungsverfahren gegen einen früheren Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Loreley.
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist der Erwerb eines Grundstücks für ein neues Feuerwehrgerätehaus der Stadt St. Goarshausen. Gegen den Beschuldigten besteht der Anfangsverdacht der Untreue gem. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch, weil er die Verbandsgemeinde Loreley vertraglich verpflichtet haben soll, die Kosten für einen Grunderwerb durch die Stadt St. Goarshausen zu erstatten, obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass das von der Stadt erworbene Grundstück aufgrund von Modernisierungs- und Instandsetzungskosten tatsächlich wertlos war. Zudem soll der fragliche Standort auch nach Einschätzung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz insgesamt, auch verglichen mit einem möglichen Alternativstandort, unwirtschaftlich gewesen sein.
In diesem Verfahren wurden am 22.09.2021 Diensträume der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley und der Stadt St. Goarshausen durchsucht. Es wurden Beweismittel in Papierform und in digitaler Form sichergestellt, die der Auswertung bedürfen. Die betroffenen Verwaltungen haben sämtliche Unterlagen freiwillig herausgegeben. Die Auswertung dieser Unterlagen und die weiteren Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden, weil die Ermittlungen sich noch in einem frühen Stadium befinden und die Ergebnisse der Auswertung der sichergestellten Unterlagen abzuwarten sind.