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Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verspäteter Warnungen eingeleitet

LKA-RP: Unwetterkatastrophe im Ahrtal / Staatsanwaltschaft Koblenz
leitet Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verspäteter Warnungen
ein 
 
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 04.08.2021 Ermittlungen wegen des
Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch
Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 im
Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt
Rheinland-Pfalz übernommen.
 
Am 14.07.2021 und in der Nacht zum 15.07.2021 kam es im Ahrtal zu einer
Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen
hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu
massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden – nach dem
derzeitigen Stand – 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.
 
Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die
Ereignisse am 14./15.07.2021 vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies
naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14.07.2021 spätestens ab etwa
20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von
Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle
betroffen waren, geboten gewesen wären. Dies – so der Anfangsverdacht – dürfte
in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der
gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht
erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls
für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen
(mit)ursächlich geworden ist. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft
geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die
Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt
in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.
 
In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den
Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ggf.
im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – bejaht und ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat
des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und
Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und
alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein
weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die
Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.
 
Im Rahmen des Verfahrens sind heute bereits Unterlagen und Daten des
Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen
Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die auszuwerten
sein werden.
 
Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein
Anfangsverdacht besteht, der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken
behafteten Erkenntnislage beruht. Gerade deshalb und wegen der Dramatik der
Ereignisse und der schrecklichen Folgen, die diese gehabt haben, betont die
Staatsanwaltschaft die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende
Unschuldsvermutung in besonderer Weise.
 
Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen,
so dass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist. Für Hinweise aus der
Bevölkerung bleibt auch künftig die folgende Mailanschrift freigeschaltet:
 

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