Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen drei Männer deutscher und türkischer Nationalität im Alter zwischen 36 und 51 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland in der Zeit von August 2017 bis Dezember 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.
Dem 51jährigen deutschen Angeschuldigten, der ein Unternehmen im Sicherheitsgewerbe in Rheinhessen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 3 Millionen EUR hinterzogen. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der 51jährige soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.
Den zwei türkischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen zur Verfügung gestellt und den 51jährigen so bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben. Ihnen wird darüber hinaus vorgeworfen, vereinnahmte Gelder in Höhe von über 1 Million EUR einer insolventen Servicefirma dem Insolvenzverwalter verschwiegen und der Insolvenzmasse vorenthalten zu haben.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungsaufkäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungsaufkäufers an sowie als täterschaftlich begangenen Bankrott bezüglich der gegenüber dem Insolvenzverwalter verschwiegenen Einnahmen der Servicefirma.
Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.
Der 51jährige Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die beiden türkischen Rechnungsschreiber wurden im Mai 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 16 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen sowie um Angestellte des 51jährigen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.