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Ermittlungsverfahren wegen Überfall in Kobern-Gondorf

Ermittlungsverfahren wegen Überfall in Kobern-Gondorf am 04.01.2021
Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zwei 25 und 32 Jahre alte deutsche Staatsangehörige und einen 29jährigen türkischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht in Koblenz erhoben.  

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden aus dem Westerwald stammenden 25 und 29 Jahre alten Angeschuldigten im Zusammenhang mit dem bereits in der Pressemitteilung vom 03.05.2021 geschilderten Tatgeschehen ein gemeinschaftlich begangener erpresserischer Menschenraub und eine versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Da die bei dem Überfall in dem Anwesen in Kobern-Gondorf angetroffene Geschädigte von den beiden Angeschuldigten gefesselt worden sein und sich hierbei Verletzungen zugezogen haben soll, wird ihnen zudem eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

In der Anklageschrift wird darüber hinaus dem aus Koblenz stammenden 32jährigen Angeschuldigten vorgeworfen, in demselben Anwesen in Kobern-Gondorf im Zeitraum von Juni bis August 2020 in zwölf Fällen Antiquitäten entwendet und anschließend für Beträge in jeweils dreistelliger Höhe weiterveräußert zu haben. Weiterhin soll er dort im August und September 2020 in vier weiteren Fällen gemeinsam mit dem 25 Jahre alten Angeschuldigten Antiquitäten mit einem Wert in jeweils drei-bis vierstelliger Höhe entwendet haben, um diese nachfolgend weiterzuveräußern. Die beiden Angeschuldigten sollen bei allen Taten in der Absicht gehandelt haben, sich hierdurch eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, so dass ihnen jeweils ein gewerbsmäßig begangener Diebstahl in besonders schwerem Fall zur Last gelegt wird.

Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und zu weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:

Wegen erpresserischen Menschenraubs nach § 239a Absatz 1 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt.

Nach § 255 in Verbindung mit 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch macht sich wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. strafbar, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter bei einer räuberischen Erpressung eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Der Versuch ist strafbar.

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Strafgesetzbuch begeht u.a., wer einen anderen mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich verletzt.

Wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall nach § 243 Strafgesetzbuch macht sich u.a. strafbar, wer gewerbsmäßig stiehlt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch dann, wenn gegen einen Angeschuldigten die Untersuchungshaft angeordnet worden ist.

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