Ein Streit auf einem Segelboot im Kattegat endete für einen 71-jährigen Mann tödlich. Sein damals 64-jähriger Freund ertränkte ihn im Meer. Nun steht fest: Der Täter muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Revision verworfen.
Mord auf Segelboot im Kattegat: Streit eskaliert auf hoher See
Die beiden Männer befanden sich auf der Heimreise von einer Regatta vor der schwedischen Küste. Während der Fahrt gerieten sie heftig aneinander. Im Verlauf des Streits ging der 71-Jährige über Bord.
Der Angeklagte ließ seinen Freund zunächst im Wasser. Erst nach etwa einer Stunde holte er ihn zurück auf das Segelboot. Zwei weitere Segler hatten ihn zuvor wiederholt dazu aufgefordert.
Doch auch an Bord setzte sich die Auseinandersetzung fort. Der 64-Jährige umklammerte seinen Freund und ging grob gegen dessen Hals und Gesicht vor.
71-Jähriger flüchtet ins Wasser – Täter folgt ihm unbemerkt
Um weiteren Angriffen zu entkommen, sprang der 71-Jährige erneut ins Meer. Er ließ sich in Richtung des Bootes der beiden anderen Segler treiben.
Der Mann glaubte, dass sein Freund als letzter Mann an Bord das Segelboot nicht verlassen würde. Doch der Angeklagte sprang ihm unbemerkt hinterher.
Er näherte sich dem bereits entkräfteten 71-Jährigen von hinten. Anschließend drückte er ihn mit Tötungsabsicht so lange unter Wasser, bis dieser ertrank.
Landgericht Berlin verurteilt Angeklagten wegen Heimtückemordes
Das Landgericht Berlin I befasste sich mit dem tödlichen Angriff. Am 19. Januar 2026 verurteilte es den Angeklagten wegen Heimtückemordes und Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.
Das Gericht stellte fest, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Freundes ausnutzte. Das Opfer rechnete nicht damit, dass ihm der Angeklagte ins Wasser folgen und ihn von hinten angreifen würde.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafe
Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Dabei beanstandete er sowohl die rechtliche Bewertung als auch das gerichtliche Verfahren.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig überprüfte das Urteil. Dabei stellte er keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest.
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 verwarf der BGH die Revision. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin I rechtskräftig.
Mord auf Segelboot im Kattegat: Urteil endgültig
Der Mord auf Segelboot im Kattegat führte somit zu einer rechtskräftigen lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Berliner Richter.
Der Fall zeigt, wie ein heftiger Streit zwischen zwei Freunden während einer Segelreise in einem tödlichen Angriff endete. Der 71-Jährige hatte zunächst versucht, sich vor seinem Angreifer in Sicherheit zu bringen. Doch der Täter folgte ihm ins Wasser und ertränkte ihn.
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