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Erzieher (61) missbrauchte Mädchen im Kinderheim

Saarbrücken

SaarbrückenVor dem Landgericht steht ein 61-jähriger Saarbrücker.
Der Vorwurf gegen den ehemaligen Erzieher aus einem Kinderheim: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 76 Fällen, wobei es in 73 Fällen um schweren Missbrauch geht.
Die Taten spielten sich zwischen 2008 und 2011 ab.

Das Opfer, ein Mädchen, lebte zu dieser Zeit in einer Wohngruppe der Einrichtung, war zwischen 11 und 13 Jahre alt. Es musste mehrfach sexuelle Handlungen mit dem Betreuer unter anderem im Erzieherschlafzimmer über sich ergehen lassen.

Doch statt sich jemanden anzuvertrauen, fasste sie Jahre später als Jugendliche einen Plan und wurde selbst kriminell: Sie verlangte Schweigegeld von ihrem Peiniger!
Der Erzieher zahlte, mehr als 10 000 Euro sollen es gewesen sein.

Bis dem Mann im Jahr 2019 der Druck zu hoch wurde.
Sein Verteidiger Dirk Gerlach: „Mein Mandant ist zur Staatsanwaltschaft gegangen und hat sich selbst angezeigt.“

Mit Folgen: Gegen die junge Frau wurde ein Strafverfahren wegen der Erpressungen eröffnet.
Der 61-Jährige landete vor Gericht, das Kinderheim kündigte ihm.

Vor Gericht erreicht sein Verteidiger eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und der Nebenklageanwältin des Opfers: Bei einer geständigen Einlassung, die dem Opfer eine weitere Aussage erspart, sagt die Jugendschutzkammer dem Angeklagten eine Strafe zu, die höchstens drei Jahre, aber auch mindestens 2 Jahre und 8 Monate beträgt. Bewährung ausgeschlossen!

Zu berücksichtigen sei, so die Richter, dass der Mann bereits erhebliche Geldsummen an sein Opfer gezahlt hat und die Taten mehr als zehn Jahre zurückliegen. Aber auch, dass es sich bei dem Mädchen als Heimkind um ein besonders verletzliches Opfer gehandelt hat.

Alle Seiten stimmen dem Deal zu. Der 61-Jährige wird zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

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