Erzieher in Untersuchungshaft – Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen führte man am Dienstag (24.02.) einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen dem zuständigen Ermittlungsrichter vor. Das Gericht erließ Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen Kindern in sechs Fällen sowie wegen des Herstellens kinderpornographischer Inhalte.
Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Seitdem befindet sich der Mann in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Mit der Entscheidung des Gerichts steht der Erzieher aus Grebenhain nun im Zentrum umfangreicher Ermittlungen.
Darknet-Ermittlungen führten zur Festnahme
Den Maßnahmen gingen Ermittlungen auf einschlägigen Plattformen im Darknet voraus. Diese führten zunächst zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gegen den aus dem Vogelsbergkreis stammenden Mann.
Im weiteren Verlauf beantragte die Staatsanwaltschaft Gießen einen Durchsuchungsbeschluss. Die Kriminalpolizei Osthessen vollstreckte diesen am Montag (23.02.). Dabei stellten die Beamten zahlreiche Datenträger sowie weitere Beweismittel sicher.
Sichtung der Datenträger bringt schwere Vorwürfe ans Licht
Bei einer ersten Auswertung entdeckten die Ermittler diverses Bild- und Videomaterial. Nach aktuellem Stand soll der Beschuldigte, der bis zu seiner Festnahme als Erzieher in einer Kindertagesstätte in Grebenhain tätig war, insgesamt sechs Jungen im Alter von etwa vier Jahren während seiner Berufsausübung sexuell missbraucht haben. Dabei soll er entsprechendes Bildmaterial angefertigt haben.
Die Identität der betroffenen Kinder klären die Behörden derzeit noch nicht abschließend.
Ermittlungen dauern an – weitere Taten nicht ausgeschlossen
Polizei und Staatsanwaltschaft werten die sichergestellten Datenträger umfassend aus und führen zahlreiche Zeugenvernehmungen durch. Nach aktuellem Stand schließen die Ermittlungsbehörden weitere Übergriffe nicht aus.
Aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geben die Behörden derzeit keine weiteren Details bekannt. Die Polizei steht im engen Austausch mit den Betroffenen und gewährleistet in Zusammenarbeit mit zuständigen Fachstellen eine umfassende Betreuung und Unterstützung.
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