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Essen – Heimfahrt nach Karnevalsfeier endet für Mutter im Gewahrsam

Essen - Alkohol - Ausnüchterung

Essen

45149 E-Fulerum: Am Montagabend (20. Februar) stieg eine augenscheinlich stark betrunkene Frau mit einem Kind im Grundschulalter in ein Auto und fuhr mehrere Kilometer durch die Stadt. Polizeibeamte konnten die mutmaßliche Fahrerin, die ein auffälliges Kostüm trug, in ihrer Wohnung antreffen. Die Frau musste die Nacht zur Ausnüchterung im Gewahrsam verbringen. Das Kind wurde in die Obhut des Jugendamts übergeben.

Gegen 23:30 Uhr meldete sich ein aufmerksamer Zeuge bei der Leitstelle der Polizei. Zuvor hatte er eine offensichtlich stark betrunkene Frau dabei beobachtet, wie diese ein Kind auf dem Rücksitz eines Autos anschnallte. Danach lief die Frau schwankend zur Fahrertür, setzte sich auf den Fahrersitz und fuhr los. Der Zeuge konnte die Frau nicht mehr aufhalten, nannte der Polizei jedoch das Kennzeichen und beschrieb das auffällige Karnevalskostüm.

Eine Fahndung nach dem verdächtigen Fahrzeug verlief zunächst erfolglos. Jedoch wurden die Polizisten an der Adresse der Fahrzeughalterin fündig: Die Halterin öffnete die Tür nicht, unterhielt sich aber durch ein offenes Fenster mit den Beamten. Hierbei trug sie das auffällige Karnevalskostüm, das der Zeuge zuvor beschrieben hatte.

Da sich die 54-jährige Essenerin weiterhin weigerte die Tür zu öffnen, wurde ein Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür hinzugezogen. Erst nachdem der Monteur die Arbeiten an der Tür begonnen hatte, öffnete die Frau die Tür.

Um die Fahrtüchtigkeit der 54-Jährigen festzustellen, bestellten die Beamten einen Arzt zur Wache. Die Essenerin weigerte sich jedoch, die Beamten für weitere Maßnahmen zu begleiten. Sie sperrte sich gegen die Maßnahmen und trat in Richtung der Polizisten. Die Beamten konnten die 54-jährige überwältigen und fesseln.

Da sich die Essenerin auch auf der Wache zunehmend aggressiv zeigte und versuchte die Beamten zu schlagen und zu treten, musste sie die Nacht zur Ausnüchterung in einer Gewahrsamszelle verbringen.

Das Kind im Grundschulalter wurde für die Dauer der Maßnahmen in die Obhut des Jugendamts übergeben. Den Heimweg aus dem Gewahrsam trat die 54-jährige zu Fuß an, da der Führerschein und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt worden waren.

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