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Ethylenoxid in Lebensmitteln

  • Der Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410) kann Rückstände des krebserregenden Desinfektionsmittels Ethylenoxid enthalten
  • E410 wird als Verdickungsmittel und Stabilisator etwa in Eiscreme, Konfitüren sowie Fleisch- und Backwaren eingesetzt
  • In Frankreich wurden bereits hunderte Eiscremes mit E410 zurückgerufen, in Deutschland kein einziges Produkt

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat die Verbraucherministerien der Länder aufgefordert, Rückrufe von mit Ethylenoxid belasteten Lebensmitteln konsequent durchzusetzen. Konkret gehe es um Produkte, die den Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410) enthalten. Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich Mitte Juli darauf verständigt, dass alle Lebensmittel öffentlich zurückgerufen werden müssen, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten. Während in Frankreich bereits hunderte Eiscremes mit E410 vom Markt genommen wurden, sei in Deutschland bisher keine einzige Warnung ergangen, kritisierte foodwatch. Unter t1p.de/ethylenoxid-zurueckrufen können sich Verbraucher*innen dem Aufruf von foodwatch an die Minister*innen anschließen.

“Seit zwei Wochen steht fest: Eiscremes, Konfitüren, Fleisch- und Backwaren, die mit Ethylenoxid belastetes Johannisbrotkernmehl enthalten, müssen öffentlich zurückgerufen werden. Während in Frankreich hunderte Produkte vom Markt genommen wurden, gibt es in Deutschland keine einzige Warnung”, sagte Rauna Bindewald von foodwatch. “Ein krebserregender Stoff hat in unserem Essen nichts verloren. Nicht nur in Frankreich, auch hierzulande müssen die Verbraucher*innen vor gefährlichen Substanzen geschützt werden!”

Johannisbrotkernmehl wird zahlreichen Lebensmitteln wie Eiscreme, Back- und Fleischwaren sowie Konfitüren als Verdickungsmittel oder Stabilisator zugesetzt. Nachdem in den vergangenen Monaten hauptsächlich vor Produkten mit Sesam gewarnt wurde, wurde Anfang Juni bekannt, dass auch große Mengen des weit verbreiteten Zusatzstoffs E410 mit Ethylenoxid verunreinigt sind. Die EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich in einer Sitzung am 13. Juli darauf, dass Lebensmittel, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten, zurückgerufen werden müssen – auch wenn im Endprodukt die Nachweisgrenze nicht überschritten wird.

Bislang ist auf der behördlichen Seite www.lebensmittelwarnung.de bundesweit kein einziger Rückruf wegen belastetem E410 auffindbar. In einem Brief an die Verbraucherminister*innen der Länder äußerte foodwatch die Sorge, “dass Lebensmittelunternehmen die Problematik nicht mit ausreichender Priorität behandeln”. Die Länderministerien müssten ihre Lebensmittelüberwachungsbehörden anweisen, alle Hersteller, die E410 verwenden, zu überprüfen. Rückrufe gegenüber den Unternehmen seien konsequent durchzusetzen, forderte foodwatch.

Das Gas Ethylenoxid ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserregend und erbgutschädigend. Zwar überschreiten “bei einem mittleren Verzehr über längere Zeit weder Kinder noch Erwachsene die Aufnahmemenge geringer Besorgnis”. Jedoch seien Rückstände in Lebensmitteln grundsätzlich “unerwünscht”. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Während Ethylenoxid in der Lebensmittelproduktion der EU verboten ist, wird es jedoch in etlichen Drittstaaten zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt.

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