Wie schon an den Montagen der vergangenen Wochen erwartete die Einsatzverantwortlichen im Polizeipräsidium Trier auch am heutigen 17. Januar etliche unangemeldete, sogenannte “Montags-Spaziergänge” von Menschen, die auf die Straßen gehen, um gegen die Corona-Politik der Bundes- und Landesregierung zu protestieren.
In der Regel bewerten Versammlungsbehörden und die Polizei diese “Spaziergänge” als Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes, weshalb das Versammlungsgesetz Anwendung findet.
“Auf dessen Basis sind derartige Versammlungen anzumelden, damit die Sicherheitsbehörden einerseits die zur Gewährleistung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen und andererseits den allen Bürgerinnen und Bürgern abverlangten Verhaltensregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Geltung verschaffen können. Ziel dabei ist, diese teilweise widerstreitenden Grundrechte überein zu bringen,” erklärt der Pressesprecher des Polizeipräsidium Trier, Uwe Konz, die geltende Rechtslage.
Wissend, dass hierzu regelmäßig Auflagen wie Masken- und Abstandspflicht erteilt werden, verabreden sich die Teilnehmer meist konspirativ in sozialen Netzwerken, um ihr Anliegen schrankenlos verbreiten zu können. Gleichzeitig werden auf den entsprechenden Medien wahllos etliche Orte und Termine genannt, an denen man sich treffen will.
In Vorbereitung auf die für heute erwarteten Versammlungen und Aufzüge hatten die verantwortlichen Einsatzleiter der Polizeidirektionen Trier und Wittlich, jeweils in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der kommunalen Versammlungs- und Ordnungsbehörden, Sondereinsätze geplant.
Schon im Vorfeld hatten die Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell entsprechende Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung erlassen, die konkrete Auflagen wie die Masken- und Abstandspflicht beinhalten. Die Allgemeinverfügung für den Bereich des Bitburger Stadtgebiets beinhaltet darüber hinaus eine vorgegebene Wegstrecke zur Durchführung eines eventuellen Aufzugs.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wittlich kam es zu folgenden Versammlungen bzw. Aufzügen:
Bitburg: Gegen 18.00 Uhr kam es zu einer Ansammlung von in der Spitze ca. 150 Personen im Bereich des Bedaplatzes. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde wurden die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Im Verlauf des anschließenden Aufzugs durch die Bitburger Innenstadt weigerten sich vereinzelt Personen, trotz weiterer Lautsprecherdurchsagen, die erteilten Auflagen einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wurden etwa 50 Versammlungsteilnehmer bezüglich des Anlegens des Mund-Nasen-Schutzes konkret angesprochen. Hierbei leistete eine Frau Widerstand gegen die Einsatzkräfte, weswegen sie sich nun strafrechtlich verantworten muss. Darüber hinaus wurden fünf Identitätsfeststellungen durchgeführt und neun Platzverweise ausgesprochen. Wegen Verweigerung der Identitätsfeststellung wurden drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoß gegen die Corona-Auflagen erstattet.
Der Aufzug durch die Bitburger Innenstadt teilte sich zeitweise in zwei Gruppen zu ca. 50 und 150 Teilnehmern auf, verlief jedoch insgesamt unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen ohne weitere Vorkommnisse.
Wittlich: Die Polizei stellte gegen 18.00 Uhr eine Ansammlung von 60 Personen am Platz an der Lieser fest und wies mehrere Personen bezüglich des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes hin. Dabei wurden zur Erstattung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zwei Identitätsfeststellungen durchgeführt. In drei weiteren Fällen wird die Vorlage von Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach Auswertung von Lichtbildern geprüft.
Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse.
Bernkastel-Kues: Die Einsatzkräfte stellten gegen 18.00 Uhr eine Ansammlung von 30-40 Personen in der Nähe der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Bei stetigem Zulauf wuchs die Personengruppe auf in der Spitze ca. 150 Menschen an, die sich anschließend über die Moselbrücke und durch Bernkastel bewegten.
Die Polizei sprach zwei Platzverweise aus und stellte vier Identitäten wegen Verstößen gegen die aktuell geltende Corona-Bekämpfungsverordnung fest. Darüber hinaus wurden zwei Platzverweise ausgesprochen und eine Strafanzeige wegen Beleidigung von Polizeibeamten erstattet. Auch diese Versammlung verlief ansonsten ohne besondere Vorkommnisse.
Gerolstein: In Gerolstein stellte die Polizei gegen 19.00 Uhr eine Zusammenkunft von zunächst 60 Personen im Kyllpark fest, wobei die Personengruppe auf in der Spitze ca. 130 anwuchs. Die Versammlung bewegte sich vom Kyllpark in Richtung Hagebaumarkt und auf gleicher Strecke wieder zurück. Hierdurch kam es lediglich zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen, während sich die Teilnehmer an die erteilten Auflagen hielten.
Zell / Traben-Trarbach: Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Zell stellten gegen 18.35 Uhr im Stadtbereich Zell 39 und gegen 19.00 Uhr in Traben-Trarbach 65 Personen fest. Die Personen bewegten sich jeweils unter Einhaltung der Corona-Auflagen durch die Straßen. Beide Versammlungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse, so dass die Polizei nicht einschreiten musste.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Trier kam es lediglich zu zwei nicht angemeldeten Aufzügen von Corona-Maßnahmen-Kritikern. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein und stoppte einen der beiden nicht angemeldeten Aufzüge in Trier.
Saarburg: In Saarburg nahmen 77 Personen an einem nicht angemeldeten Aufzug teil. Von der Versammlungsbehörde wurden Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes erlassen, die per Lautsprecherdurchsagen wiederholt kommuniziert und deren Einhaltung eingefordert wurden. Gegen vier Personen wurden wegen Auflagenverstößen Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Trier: Gegen 19.20 Uhr konnte eine ca. 30 Personen umfassende Personengruppe aus dem Spektrum der Corona-Maßnahmen-Kritiker am Rande der Fußgängerzone festgestellt werden. Die Gruppe wurde von Einsatzkräften angesprochen. Ohne weitere Kommunikation entfernten sich Teile der Gruppe. Die noch verbliebenen 12 Personen wurden vor Betreten der Fußgängerzone gestoppt. Die Gruppe verhielt sich auf Ansprache unkooperativ. Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden ignoriert und nicht beachtet.
Im Ergebnis wurde der augenscheinlich geplante, aber nicht angemeldete Aufzug durch die Fußgängerzone in enger Abstimmung mit der Versammlungsbehörde der Stadt Trier nicht gestattet.
Nach der Feststellung ihrer Personalien wurden den Personen befristete Platzverweise für den Bereich der Fußgängerzone erteilt, welchen sie nachkamen.
“In enger Kooperation werden die Polizei und die Versammlungs- und Ordnungsbehörden auch zukünftige anlassbezogenen Versammlungen und Aufzüge schützen, jedoch gleichzeitig konsequent die Einhaltung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einfordern und Verstöße zur Anzeige bringen,” resümiert Polizeisprecher Konz den Montagabend.