Die Tat sorgte bundesweit für Bestürzung. Ein 18-Jähriger tötet seine gleichaltrige Ex-Freundin in einer Schule in St. Leon-Rot nahe Heidelberg. Das Landgericht schickt den jungen Mann nun wegen Mordes und Körperverletzung für elf Jahre ins Gefängnis. Die brutale Tat an einer Schule ist kein Einzelfall.
Nachdem ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg getötet hat, soll er nach Auffassung des Heidelberger Landgerichts für elf Jahre ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren ausgeschlossen. Der 18-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Große Jugendkammer sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der Deutsche am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen hat. Er habe mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen – unter anderem in den Nacken und den Brustkorb. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.
Der Deutsche floh den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Täter und ein weiterer Mann verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten attackiert haben. Seither saß der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen des Autounfalls war ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden.
Nach Angaben des Gerichts wurden diese Vorwürfe allerdings mit Blick auf die Schwere der anderen Straftaten und auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags.
Kontaktverbot in der Schule durchgesetzt
Das Verfahren endete nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis 15. August angesetzt. Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, lag daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage war. Damals hatte der Täter laut Gericht die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen und erheblich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
Bei der Tat im November soll er die junge Frau geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, so die Anklage. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Schülerin erlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.
Die Abiturientin zeigte den Angreifer laut Anklage nach den Faustschlägen an, forderte aber kein gerichtlich angeordnetes Kontakt- oder Annäherungsverbot. Die Polizei kontaktierte den Schüler den Angaben zufolge mehrfach im Zuge von Gefährderansprachen. Die Schulleitung setzte ein Kontaktverbot mit verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Schule durch. Auch der Täter war Abiturient gewesen.
Weitere Urteile gegen Schüler wegen Mordes
Die brutale Tat an einer Schule ist kein Einzelfall. Schläge, Tritte, sexuelle Übergriffe: Aus Schulen in Deutschland wurden zuletzt mehr Fälle von Gewalt bekannt. In Baden-Württemberg etwa wurden im vergangenen Jahr 2545 Straftaten gegenüber Schülern und Lehrern erfasst – eine Zunahme um 13,5 Prozent. Die Zahl der Gewaltdelikte an bayerischen Schulen stieg 2023 um 24,5 Prozent auf 690. In Berlin ging nach einem Höchststand bei Straftaten an Schulen 2022 die Zahl der registrierten Delikte noch einmal um knapp zwölf Prozent in die Höhe.
Erst am Montag hatte das Landgericht Würzburg einen 15-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss an einer Schule in Unterfranken im September 2023 getötet.
Im Juli verurteilte das Landgericht Offenburg einen 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Er hatte am 9. November vergangenen Jahres mit einer Pistole in seiner Schule auf einen 15-jährigen Mitschüler geschossen. Das Opfer starb im Krankenhaus. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft auch die Eltern des Schützen angeklagt: Sie wirft ihnen fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor.