Rückkehrverbot nach häuslicher Gewalt
Ein eskalierender Streit zwischen einem ehemaligen Paar führte am Dienstagabend (13.01.2026) zu einem Polizeieinsatz in der Eugen-Richter-Straße. Ein 24-jähriger Mann griff seine Ex-Partnerin körperlich an, bedrohte sie und schloss sie für längere Zeit in der gemeinsamen Wohnung ein. Die Polizei sprach anschließend ein Rückkehrverbot aus.
Streit in Wohnung eskaliert am frühen Abend
Gegen 18 Uhr hielten sich beide Beteiligten in der Wohnung auf, als sich ein Streit entwickelte. Nach bisherigen Erkenntnissen drängte sich der Mann seiner Ex-Partnerin auf und versuchte, sie gegen ihren Willen zu umarmen. Die Frau lehnte dies ab und wies ihn deutlich zurück.
Daraufhin verlor der 24-Jährige die Kontrolle. Er hielt die Frau fest, kratzte sie und sprach Bedrohungen aus. In der Folge verschloss er die Wohnungstür, sodass die Frau die Wohnung rund 40 Minuten lang nicht verlassen konnte. Die Situation erfüllte damit den Tatbestand der Freiheitsberaubung.
Polizei greift ein und verweist Mann der Wohnung
Der Frau gelang es schließlich, die Polizei zu verständigen. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen kurze Zeit später an der Wohnung ein und beendeten die gefährliche Situation. Die Beamten verwiesen den Mann umgehend der Wohnung und untersagten ihm, diese erneut zu betreten.
Zusätzlich sprachen die Einsatzkräfte ein 14-tägiges Rückkehrverbot aus. Dieses soll der Geschädigten Schutz bieten und weitere Übergriffe verhindern. Solche Maßnahmen kommen regelmäßig bei Fällen häuslicher Gewalt zum Einsatz.
Mehrere Strafanzeigen gegen den 24-Jährigen
Gegen den Mann fertigte die Polizei mehrere Strafanzeigen. Ihm werden einfache Körperverletzung, Bedrohung sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun die zuständige Staatsanwaltschaft.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Betroffene von häuslicher Gewalt nicht zögern sollten, den Notruf zu wählen. Schnelles Handeln kann weitere Eskalationen verhindern.
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Allgemeine Informationen zu Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt stellt auch die Polizei zur Verfügung.
