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Exhibitionistische Handlungen – Untersuchungshaft

Aufgrund eines Verstoßes gegen die Maskenplicht und unsittlichen
Verhaltens (Griff in den Intimbereich, massieren seines Genitals) in der
Bahnhofshalle Koblenz kontrollierte die Bundespolizei gestern Nachmittag einen
25-jährigen Deutschen.

Gegen den Mann lag ein aktueller Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Bad Kreuznach wegen Exhibitionistischen Handlungen vor. Er soll im Zeitraum
April / Mai 2021 im Raum Bad Kreuznach in vier Fällen öffentlich sexuelle
Handlungen an sich selbst vorgenommen und dabei zwei Frauen belästigt haben.
Weiterhin ist noch ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen
anhängig.

Nach Vorführung beim Amtsgericht Bad Kreuznach und Beschlussfassung – Vollzug
der U-Haft – wurde er zur JVA Rohrbach verbracht.

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