Explodierender Böller auf Spielplatz: Kind in Dortmund schwer verletzt
Ein explodierender Böller in Dortmund hat am Samstagnachmittag, dem 10. Januar, zu einem schweren Unfall auf einem Spielplatz geführt. Ein zehnjähriger Junge erlitt dabei massive Verletzungen an Händen, Gesicht und Bauch. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Jugendlicher übergibt gezündeten Böller
Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich gegen 15 Uhr zwei Kinder im Alter von neun und zehn Jahren auf einem Spielplatz an der Wielandstraße auf. Dort sprach sie ein Jugendlicher an und übergab dem älteren der beiden Jungen einen Böller. Anschließend entzündete der Jugendliche den Feuerwerkskörper.
Der Böller detonierte kurz darauf direkt in den Händen des Kindes. Durch die Explosion zog sich der Zehnjährige schwere Verletzungen an beiden Händen sowie im Gesicht und im Bauchbereich zu. Rettungskräfte brachten das verletzte Kind umgehend in ein Krankenhaus.
Auch zweites Kind in Klinik vorgestellt
Der neunjährige Begleiter blieb zwar körperlich unverletzt, suchte jedoch gemeinsam mit seinen Eltern ebenfalls eine Klinik auf. Ärzte untersuchten das Kind vorsorglich, um mögliche Verletzungen auszuschließen.
Polizei Dortmund ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Erste Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen 14-jährigen Jugendlichen aus Dortmund. Die Beamten prüfen derzeit die genauen Umstände der Tat sowie die Herkunft des verwendeten Feuerwerkskörpers. Die Ermittlungen dauern an.
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Feuerwerk außerhalb von Silvester verboten
Grundsätzlich erlaubt das Gesetz privates Silvesterfeuerwerk ausschließlich zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar. Außerhalb dieses Zeitraums benötigen Nutzer eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und ziehen empfindliche Bußgelder nach sich.
Polizei warnt eindringlich vor Gefahren
Auch nach dem Jahreswechsel warnt die Polizei eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Besonders Kinder dürfen niemals mit Böllern oder Raketen hantieren. Eltern sollten ihre Kinder umfassend über die Gefahren aufklären und sie stets beaufsichtigen.
Die Polizei empfiehlt zudem, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit BAM-Kennzeichnung zu verwenden. Selbstgebaute oder illegale Feuerwerkskörper stellen ein erhebliches Risiko dar. Weitere Hinweise stellt unter anderem die Polizei NRW bereit.
Besondere Vorsicht gilt bei sogenannten Blindgängern. Diese dürfen niemals erneut gezündet werden. Betroffene sollten ausreichend Abstand halten, mehrere Minuten warten und den Feuerwerkskörper anschließend mit Wasser unbrauchbar machen.
