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Fahndung nach Raubüberfall auf Süßwarengeschäft

Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem flüchtigen Tatverdächtigen eines Raubes vom 20. Juli hat sich erledigt.
Die Fahndungsfotos dürfen nicht mehr weiter verwendet werden.

Nach gestrigen Veröffentlichung des Fahndungsfotos hat der 52 Jahre alte Geschädigte über einen Anwalt einen von der Ursprungsanzeige abweichenden Sachverhalt mitteilen lassen. Demnach ist er nicht Opfer eines Raubes geworden. Die Grundlage für eine Öffentlichkeitsfahndung ist dadurch entfallen.

Ob der 52-Jährige sich des Vortäuschens einer Straftat strafbar gemacht haben könnte, wird derzeit geprüft. (mw/de)

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