Fahren trotz Fahrverbot und Missbrauch von Notrufen
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Trier / BAB 64 ย – Im Rahmen der Grenzfahndung รผberprรผfte eine Streife derย Bundespolizei am Sonntagabend einen 29-jรคhrigen Belgier als Fahrer eines Kleintransporters auf der BAB 64, Rastplatz Markusberg.
Der Mann wies sich mitย einer gรผltigen belgischen ID-Karte aus; einen Fรผhrerschein konnte er nicht
vorlegen.
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Ermittlungen ergaben, dass gegen ihn ein Fahrverbot vorliegt und seinย Fรผhrerschein zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Die Weiterfahrt wurde
unterbunden und der Fahrzeugschlรผssel in Verwahrung genommen.
Der Rรผcktransportย des Fahrzeugs nach Belgien erfolgt in Eigenregie mittels einesย Abschleppdienstes.
Der Rรผcktransportย des Fahrzeugs nach Belgien erfolgt in Eigenregie mittels einesย Abschleppdienstes.
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Wohl aus Langeweile nutzte er danach die Wartezeit um insgesamt 14-mal den
Notruf 110/112 zu wรคhlen.
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Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Missbrauch von Notrufenย wurden eingeleitet.
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