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Fahren trotz Fahrverbot und Missbrauch von Notrufen
Fahren trotz Fahrverbot und Missbrauch von Notrufen
Trier / BAB 64 – Im Rahmen der Grenzfahndung überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Sonntagabend einen 29-jährigen Belgier als Fahrer eines Kleintransporters auf der BAB 64, Rastplatz Markusberg.
Der Mann wies sich mit einer gültigen belgischen ID-Karte aus; einen Führerschein konnte er nicht
vorlegen.
Ermittlungen ergaben, dass gegen ihn ein Fahrverbot vorliegt und sein Führerschein zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Die Weiterfahrt wurde
unterbunden und der Fahrzeugschlüssel in Verwahrung genommen.
Der Rücktransport des Fahrzeugs nach Belgien erfolgt in Eigenregie mittels eines Abschleppdienstes.
Der Rücktransport des Fahrzeugs nach Belgien erfolgt in Eigenregie mittels eines Abschleppdienstes.
Wohl aus Langeweile nutzte er danach die Wartezeit um insgesamt 14-mal den
Notruf 110/112 zu wählen.
Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Missbrauch von Notrufen wurden eingeleitet.