Am 02.01.2019, wurde gegen 13:40 h, im Rahmen einer Lasergeschwindigkeitsmessung, ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus Mayen, mit einem Pkw, Volvo, durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Mayen angehalten. Der Fahrer war mit seinem Fahrzeug in der Zone 30 mit 54 km/h unterwegs gewesen. Es stellte sich zudem bei der Kontrolle heraus, dass der Pkw-Führer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und seine Ehefrau die Halterin des Pkw war. Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die zur Kontrollstelle hinzugerufene Ehefrau konnte das Fahrzeug schließlich weiterführen, da sie über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.