Bonn (ots)
Am Sonntagnachmittag (10.01.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der Professor-Neu-Allee in Beuel. Bei der รberprรผfung des Mannes im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gegen 15:10 Uhr stellten die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des 57-Jรคhrigen fest und boten ihm einen Atemalkoholvortest an. Der ergab einen Wert von rund 1,6 Promille. Der Fahrradfahrer musste die Beamten in das Krankenhaus Beuel begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen. Den 57-Jรคhrigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straรenverkehr.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefรคhrden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze fรผr die absolute Fahruntรผchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fรคhrt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefรคhrden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Buรgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Fรผhrerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mรถgliche Konsequenzen.
