ย Mayen: Am spรคten Nachmittag des 19.01.2020 wurden zwei jugendliche Geschรคdigte einer vermeintlichen Verkehrskontrolle unterzogen. Ein mit zwei Personen besetzter Pkw hielt unmittelbar hinter den beiden Geschรคdigten an. Wรคhrend der Beifahrer ausstieg und sich als ziviler Polizeibeamter ausgab, blieb der Fahrer im Pkw sitzen. Auf Nachfrage wurde das Vorzeigen eines Dienstausweises verweigert. Letztendlich erpressten er fรผr einen angeblichen Fahrzeugmangel einen geringen Bargeldbetrag. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass fรผr Verwarnungen kein Bargeld mehr entgegengenommen wird. Diese Zahlungen werden seit Frรผhjahr 2019 nur noch elektronisch (Kartenzahlung vor Ort) abgerechnet.
