Mayen: Am späten Nachmittag des 19.01.2020 wurden zwei jugendliche Geschädigte einer vermeintlichen Verkehrskontrolle unterzogen. Ein mit zwei Personen besetzter Pkw hielt unmittelbar hinter den beiden Geschädigten an. Während der Beifahrer ausstieg und sich als ziviler Polizeibeamter ausgab, blieb der Fahrer im Pkw sitzen. Auf Nachfrage wurde das Vorzeigen eines Dienstausweises verweigert. Letztendlich erpressten er für einen angeblichen Fahrzeugmangel einen geringen Bargeldbetrag. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass für Verwarnungen kein Bargeld mehr entgegengenommen wird. Diese Zahlungen werden seit Frühjahr 2019 nur noch elektronisch (Kartenzahlung vor Ort) abgerechnet.