Familienvater greift Polizisten an
Vorangegangen war eine gefährliche Körperverletzung in der Urbanstraße.
Mehrere Zeugen hatten gegen 18.30 Uhr die Polizei in die Urbanstraße alarmiert, nachdem sie beobachtet hatten, wie drei junge Männer auf einen weiteren Mann eingeschlagen und eingetreten hatten, bis dieser am Boden lag.
Anschließend waren die Drei geflüchtet, einer von ihnen in einem Fahrzeug, dessen Kennzeichen Zeugen sich notiert hatten.
Das Opfer, ein 21-Jähriger, wollte sich nicht zu den Attacken äußern.
Rettungskräfte brachten den Mann wegen des Verdachts auf Kopfverletzungen in ein Krankenhaus.
Wenig später konnten die Polizeikräfte den Halter des Fluchtfahrzeugs ermitteln und klingelten wenig später an dessen ebenfalls in der Urbanstraße gelegenen Wohnung.
Dem 22-Jährigen, der der Täterbeschreibung entsprach, wurde durch Polizeibeamte der Tatvorwurf gemacht und er wurde gebeten mitzukommen.
In diesem Moment mischte sich der 48-jährige Vater des jungen Mannes ein, schrie die Beamten an, versuchte die Festnahme seines Sohnes zu verhindern und schubste einen der Beamten so heftig, dass dieser sich gerade noch an einem Geländer festhalten konnte, um nicht die Treppe herunter zu stürzen. Auch der 22-Jährige versuchte sich nun gegen die polizeilichen Maßnahmen zu wehren und leistete Widerstand.
Zusätzlich erschienen plötzlich fünf weitere Familienmitglieder aus der Wohnung, bauten sich mit erhobenen Händen vor den Beamten auf und bedrängten diese.
Die Polizeikräfte forderten Unterstützung an und drohten mit dem Einsatz des Reizstoffsprühgerätes.
Als darauf nicht reagiert wurde und die Beteiligten die Beamten weiterhin bedrängten, setzte einer von ihnen sein Reizstoffsprühgerät ein, was die aufgebrachte Familie endlich veranlasste zurück zu weichen.
Mit Hilfe inzwischen eingetroffener Unterstützungskräfte gelang es schließlich, die Familienmitglieder in die Wohnung zu drängen.
Die beiden 22 und 48 Jahre alten Männer wurden in einen Polizeigewahrsam gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt.
Die Polizeikräfte schrieben Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs. Die Ermittlungen dauern an.