Festnahme am Flughafen Köln/Bonn
Routinemäßige Kontrolle führt zu überraschendem Treffer
Die Bundespolizei erreicht am Samstagmorgen am Flughafen Köln/Bonn einen unerwarteten Erfolg.
Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei entdecken die Beamten einen zur Festnahme ausgeschriebenen 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Die Kontrolle verläuft zunächst unspektakulär, entwickelt sich jedoch schnell zu einem Fahndungserfolg, als die Überprüfung der Personalien einen aktiven Haftbefehl offenbart.
Haftbefehl wegen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Hagen suchte den Mann wegen Körperverletzung. Gegen ihn lag ein gültiger Haftbefehl vor, der eine Geldstrafe in Höhe von 1380 Euro oder alternativ 92 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vorsah. Die Bundespolizisten reagieren sofort und bringen den Mann nach Abschluss der Einreisekontrolle zur Dienststelle am Flughafen.
Identitätsfeststellung und sofortige Zahlung
Auf der Dienststelle stellen die Beamten die Identität des Reisenden zweifelsfrei fest. Im Anschluss eröffnen sie ihm den bestehenden Haftbefehl. Der Mann entscheidet sich, die Geldstrafe direkt vor Ort zu zahlen, um die drohende Inhaftierung abzuwenden. Durch die vollständige Begleichung der Summe entfällt die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Entlassung nach Abschluss der Maßnahmen
Nach der Zahlung und der Durchführung aller polizeilichen Maßnahmen verlässt der Mann die Dienststelle wieder. Die Bundespolizei betont, dass solche Fahndungstreffer regelmäßig im Rahmen routinemäßiger Grenzkontrollen auftreten. Der Vorfall unterstreicht erneut die Bedeutung konsequenter Kontrollmaßnahmen an deutschen Flughäfen.
Weiterführende Informationen
Für aktuelle Meldungen aus der Region bietet sich ein Blick auf die Nachrichtenübersicht von BlaulichtMYK oder die bundesweiten Übersichten unter Deutschland an. Weitere Einsatzberichte zu Verkehrs- oder Fahndungslagen finden Leser zudem unter Fahndungen.
