Staatsanwaltschaft Kรถln und Polizei Kรถln geben bekannt:
Unter Sachleitung der bei der Staatsanwaltschaft Kรถln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) hat die Polizei des Saarlandes am Mittwochvormittag (5. August) in enger Abstimmung mit der beim Polizeiprรคsidium Kรถln eingerichteten BAO Berg im Stadtgebiet Saarbrรผcken einen 62 Jahre alten franzรถsischen Staatsangehรถrigen festgenommen. Das Amtsgericht in Saarbrรผcken hat dem Beschuldigten am Mittwochnachmittag einen zuvor vom Amtsgericht Kรถln erlassenen Haftbefehl verkรผndet.
Der Festgenommene ist dringend verdรคchtig, im Dezember 2018 in Pulheim ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Dieses soll ihm von einem 27- jรคhrigen Mรผnsteraner, gegen den bei der Staatsanwaltschaft Mรผnster im Ermittlungskomplex EK Rose ermittelt wird, bei einem gemeinsamen Treffen zugefรผhrt worden sein.
Im Zuge verdeckt gefรผhrter Ermittlungen hatte die Kรถlner Polizei den Beschuldigten im Stadtgebiet von Saarbrรผcken lokalisiert, wo bereits vorab informierte Ermittler des Saarlandes den Zugriff vorbereitet hatten. Bei der anschlieรenden Durchsuchung des Hauses des Beschuldigten in Frankreich durch die franzรถsische Polizei im Beisein deutscher Ermittler wurde umfangreiches Datenmaterial aufgefunden und sichergestellt. Darรผber hinaus beschlagnahmten die Beamten eine scharfe groรkalibrige Schusswaffe und entdeckten im Keller des Hauses eine Cannabisplantage. Der Beschuldigte soll zeitnah nach Kรถln รผberstellt werden.
Das Verfahren hat die bei der ZAC NRW am 01.07.2020 eingerichtete Task Force zur Bekรคmpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in digitalen Medien vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Mรผnster zustรคndigkeitshalber รผbernommen, nachdem es der Polizei gelungen war, den Beschuldigten zu identifizieren. Mit Blick auf die zu erwartende Komplexitรคt der Ermittlungen und die in der BAO Berg vorhandene Ermittlungskompetenz im Deliktsfeld des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfolgte die Sachbearbeitung durch die BAO Berg. Derzeit gibt es im Datenbestand der BAO Berg und der EK Rose keine รberschneidungen.
Weitere Verfahrensรผbernahme aus Mรผnster:
Die Staatsanwaltschaft Kรถln bearbeitet zustรคndigkeitshalber einen weiteren ursprรผnglich aus dem Mรผnsteraner Ermittlungskomplex EK Rose stammenden Fall. Das entsprechende Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten aus Kรถln, der sich seit dem 31.05.2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Kรถln in Untersuchungshaft befindet. Der Beschuldigte ist dringend verdรคchtig, im Mai 2019 in Kรถln ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.
Ermittlungen der Taskforce gegen nicht identifizierte Tรคter der EK Rose:
Aus dem vorbezeichneten Ermittlungskomplex EK Rose hat die Task Force von der Staatsanwaltschaft Mรผnster ein รคuรerst umfangreiches Verfahren รผbernommen, das sich gegen eine Vielzahl noch nicht identifizierter Tรคter richtet. Die Zustรคndigkeit der Task Force liegt hier insbesondere in der Zusammenfรผhrung von digitalen Spuren, die in herausgehobenen Verfahren sichergestellt worden sind und Straftaten der sexuellen Gewalt gegen Kinder betreffen. Zielrichtung ist es, bereits gewonnene Ermittlungserkenntnisse zu vertiefen und in der Bรผndelung der Indizien weitere bislang nicht bekannte Mittรคter namhaft zu machen. Medienauskรผnfte erteilt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Staatsanwaltschaft Kรถln unter Tel. 0221 / 477-4271 (de)
