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Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

 
 

Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat am vergangenen Freitag (18. Juni 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage

den russischen Staatsangehörigen Ilnur N.

festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohn- und Dienststätte des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit Anfang Oktober 2020 für einen russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ilnur N. arbeitete bis zu seiner Festnahme als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an einer Universität im Bundesgebiet. Zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 traf er sich mindestens dreimal mit einem Angehörigen eines russischen Auslandsgeheimdienstes. Jedenfalls bei zwei dieser Treffen gab er Informationen aus dem Herrschaftsgebiet der Universität weiter. Im Gegenzug hierfür erhielt der Beschuldigte Bargeldzahlungen.

Der Beschuldigte wurde am vergangenen Samstag (19. Juni 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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