Festnahmen durch Kripo Koblenz wegen Betruges mittels sog. Schockanrufe
Nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen hat die Kriminaldirektion Koblenz am 20.09.2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte vollstreckt, denen vorgeworfen wird, durch betrรผgerische Schockanrufe Menschen in Koblenz, Alfter und Swistal zur Herausgabe von hohen Mengen Bargeld und sonstigen Vermรถgensgegenstรคnden veranlasst zu haben. Zeitgleich wurden insgesamt acht Durchsuchungsbeschlรผsse in Kรถln, Bonn, Swistal und Sankt Augustin vollstreckt.
Die beiden in Sankt Augustin und Kรถln festgenommen mรคnnlichen Beschuldigten sind 34 und 67 Jahrenalt und besitzen die deutsche Staatsbรผrgerschaft.
Ihnen wird gewerbsmรครiger Bandenbetrug und Amtsanmaรung vorgeworfen. Sie sollen Teil einer kriminellen Gruppierung sein, die gezielt vor allem รคltere Menschen mit sog. โSchockanrufen” kontaktiert und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, Bargeld, Schmuck oder Gold herauszugeben. Die Anrufer gaben sich hierbei als Polizeibeamte aus und schilderten jeweils, dass ein Kind der Geschรคdigten einen tรถdlichen Unfall verursacht habe, deshalb festgenommen worden sei und nur gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden kรถnne. Meist wurden in der Folge angebliche Kriminalbeamte und vermeintliche Staatsanwรคlte eingebunden, die den erfundenen Sachverhalt bestรคtigten, um die Glaubwรผrdigkeit zu erhรถhen. In mehreren Fรคllen haben die gutglรคubigen Opfer Bargeld und Wertgegenstรคnde im deutlich 5-stelligen Eurobereich รผbergeben.
Das Amtsgericht Koblenz hat am Nachmittag die Haftbefehle bestรคtigt und die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen kรถnnen leider derzeit weitergehende Informationen โ auch auf Nachfrage โ nicht mitgeteilt werden.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrรผcklich darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft telefonisch oder persรถnlich die รbergabe von Geld oder Wertgegenstรคnden an รถffentlichen Orten oder zuhause verlangen wรผrden. Wird mit einem solchen Wunsch an Bรผrgerinnen und Bรผrger herangetreten, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch. Bitte lassen Sie sich unter keinen Umstรคnden darauf ein! Informieren Sie in solchen Fรคllen umgehend die โrichtige” Polizei!
