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Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung

16. Juli 2020 3 Min. Lesezeit
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Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Juli 2020)

den deutschen Staatsangehรถrigen Marcus B. sowie den deutschen Staatsagenhรถrigen Fadi J.

festnehmen lassen. Gegen beide Beschuldigte hatte die Bundesanwaltschaft am 24. Juni 2020 Haftbefehle beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt.

Die Festnahme von Marcus B. erfolgte in Berlin, die von Fadi J. in Heerlen (Niederlande). Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen sowie sechs weiterer namentlich bekannter Beschuldigter auf Grundlage von Beschlรผssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht. Von den MaรŸnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen (Niederlande) betroffen.

Marcus B. sowie Fadi J. sind dringend verdรคchtig, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zweck und deren Tรคtigkeit auf die Begehung von Straftaten nach ยง 130 StGB (Volksverhetzung) gerichtet ist, und zu den Rรคdelsfรผhrern dieser Vereinigung zu gehรถren (ยง 129 Abs. 1, Satz 1, 2. Alt., Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 StGB i.V.m. ยง 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b, Abs. 3 StGB). Gegen die รผbrigen von den MaรŸnahmen betroffenen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung.

In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Fadi J. grรผndete im August 2016 zusammen mit weiteren Personen die rechtsextremistische Vereinigung “Goyim Partei Deutschland”. Mit ihr verfolgten die Grรผndungsmitglieder das Ziel, eine Internetseite zu betreiben und auf diesem Wege massenhaft und systematisch rechtextremistisches Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund wurden dort in der Folgezeit Texte, Bilder und Videos verรถffentlicht, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost oder gebilligt werden. Sie beinhalteten zudem – bis hin zum Aufruf zur Tรถtung jรผdischer Mitbรผrgerinnen und Mitbรผrger – zutiefst herabwรผrdigende antisemitische Propaganda.

Marcus B. hat sich dieser rechtsextremistischen Vereinigung im Januar 2018 als Mitglied angeschlossen und gehรถrt – wie Fadi J. – zu ihren Rรคdelsfรผhrern. Beide Beschuldigte sind seit Anbeginn ihrer jeweiligen Mitgliedschaft als Administratoren fรผr die Vereinigung tรคtig und nahmen damit eine fรผhrende Rolle ein. Zusammen mit anderen Administratoren der Vereinigung stellten sie kontinuierlich mehrere Hundert extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beitrรคge auf der Internetseite ein. Zu den weiteren organisatorischen Funktionen von Marcus B. sowie Fadi J. zรคhlten zudem die Unterhaltung einer sogenannten Link-Sammlung, eines Diskussionsforums sowie die Erstellung und Pflege von Rubriken auf der Internetseite, in denen rechtsextremistische sowie antisemitische Inhalte zum Zwecke der Mรถglichkeit des Abrufs archiviert wurden. AuรŸerdem koordinierten die beiden Beschuldigten die Tรคtigkeiten anderer Mitglieder der Vereinigung und versuchten, diese fรผr die รœbernahme spezieller Aufgaben fรผr die Vereinigung zu gewinnen.

Die รผbrigen von den heutigen MaรŸnahmen betroffenen Beschuldigten sollen der Vereinigung zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten als Mitglieder beigetreten sein und selbst in erheblichem Umfang strafbare Beitrรคge der vorgenannten Art auf der Internetseite eingestellt haben.

Die Zustรคndigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich aus der besonderen Bedeutung des Falles. Strafbare Inhalte auf der durch die “Goyim Partei Deutschland” betriebenen Internetseite waren weltweit und frei zugรคnglich. Dies ist in hohem MaรŸe geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevรถlkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten fรผr Leben, Leib und Eigentum zu sรคen. Vor diesem Hintergrund war – auch mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland – eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.

Marcus B. wird morgen (17. Juli 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgefรผhrt, der ihm den Haftbefehl erรถffnen und รผber den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Hinsichtlich Fadi J. betreibt die Bundesanwaltschaft das Auslieferungsverfahren, damit der Beschuldigte zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland รผberstellt werden kann.

Rรผckfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

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