Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Juli 2020)
den deutschen Staatsangehörigen Marcus B. sowie den deutschen Staatsagenhörigen Fadi J.
festnehmen lassen. Gegen beide Beschuldigte hatte die Bundesanwaltschaft am 24. Juni 2020 Haftbefehle beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt.
Die Festnahme von Marcus B. erfolgte in Berlin, die von Fadi J. in Heerlen (Niederlande). Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen sowie sechs weiterer namentlich bekannter Beschuldigter auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen (Niederlande) betroffen.
Marcus B. sowie Fadi J. sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zweck und deren Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten nach § 130 StGB (Volksverhetzung) gerichtet ist, und zu den Rädelsführern dieser Vereinigung zu gehören (§ 129 Abs. 1, Satz 1, 2. Alt., Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 StGB i.V.m. § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b, Abs. 3 StGB). Gegen die übrigen von den Maßnahmen betroffenen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung.
In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Fadi J. gründete im August 2016 zusammen mit weiteren Personen die rechtsextremistische Vereinigung “Goyim Partei Deutschland”. Mit ihr verfolgten die Gründungsmitglieder das Ziel, eine Internetseite zu betreiben und auf diesem Wege massenhaft und systematisch rechtextremistisches Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund wurden dort in der Folgezeit Texte, Bilder und Videos veröffentlicht, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost oder gebilligt werden. Sie beinhalteten zudem – bis hin zum Aufruf zur Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda.
Marcus B. hat sich dieser rechtsextremistischen Vereinigung im Januar 2018 als Mitglied angeschlossen und gehört – wie Fadi J. – zu ihren Rädelsführern. Beide Beschuldigte sind seit Anbeginn ihrer jeweiligen Mitgliedschaft als Administratoren für die Vereinigung tätig und nahmen damit eine führende Rolle ein. Zusammen mit anderen Administratoren der Vereinigung stellten sie kontinuierlich mehrere Hundert extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge auf der Internetseite ein. Zu den weiteren organisatorischen Funktionen von Marcus B. sowie Fadi J. zählten zudem die Unterhaltung einer sogenannten Link-Sammlung, eines Diskussionsforums sowie die Erstellung und Pflege von Rubriken auf der Internetseite, in denen rechtsextremistische sowie antisemitische Inhalte zum Zwecke der Möglichkeit des Abrufs archiviert wurden. Außerdem koordinierten die beiden Beschuldigten die Tätigkeiten anderer Mitglieder der Vereinigung und versuchten, diese für die Übernahme spezieller Aufgaben für die Vereinigung zu gewinnen.
Die übrigen von den heutigen Maßnahmen betroffenen Beschuldigten sollen der Vereinigung zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten als Mitglieder beigetreten sein und selbst in erheblichem Umfang strafbare Beiträge der vorgenannten Art auf der Internetseite eingestellt haben.
Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich aus der besonderen Bedeutung des Falles. Strafbare Inhalte auf der durch die “Goyim Partei Deutschland” betriebenen Internetseite waren weltweit und frei zugänglich. Dies ist in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen. Vor diesem Hintergrund war – auch mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland – eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.
Marcus B. wird morgen (17. Juli 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Hinsichtlich Fadi J. betreibt die Bundesanwaltschaft das Auslieferungsverfahren, damit der Beschuldigte zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt werden kann.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof