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Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der versuchten Sprengung von Geldautomaten, der Brandstiftung und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Darmstadt - Zoll - Bandendiebstahl

Darmstadt/Dieburg/OffenbachIn einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) und des Zollfahndungsamts Frankfurt (ZFA) – Besondere Aufbauorganisation (BAO) Solis – erfolgten am 13.12.2022 mehrere Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des versuchten schweren Bandendiebstahls, der schweren Brandstiftung und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die sieben festgenommenen Personen sollen allesamt Angehörige einer Tätergruppierung aus dem Rhein-Main-Gebiet sein, die sich auf die Sprengung von Geldautomaten und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln spezialisiert hat. Sie sind zwischen 22 und 33 Jahre alt und haben die deutsche, marokkanische und jordanische Staatsangehörigkeit.

Drei Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren, bereits inhaftierten Tatverdächtigen, an den versuchten Sprengungen von Geldautomaten in Obertshausen und Offenbach am Main am 05.01.2021 sowie in Lauterbach am 25.02.2021 beteiligt gewesen zu sein. Dabei sollen die Beschuldigten jeweils unterschiedliche Tatbeiträge erbracht haben. Ein 33-jähriger Beschuldigter soll in erster Linie für die Planung und Koordination der zeitgleich in Obertshausen und Offenbach am Main durchgeführten Sprengungen zuständig gewesen sein. Ein 23-jähriger Beschuldigter soll mit der Observation und mit der Blockade von Zufahrtsstraßen betraut gewesen sein, wobei angezündete PKW zum Einsatz kamen. Eine 28-jährige Beschuldigte soll zwei hochmotorisierte Fahrzeuge, die bei den Tatausführungen zum Einsatz kamen, und ein Hotelzimmer sowie eine Ferienwohnung, die zum Auskunftschaften des Tatorts in Lauterbach diente, angemietet haben. Weitere Mitglieder der Gruppierung wurden wegen ihrer Beteiligung an der versuchten Geldautomatensprengung in Lauterbach bereits durch das Landgericht Gießen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Mehreren Beschuldigten derselben mutmaßlich kriminellen Organisation, von denen vier gestern festgenommen werden konnten, wird zudem vorgeworfen, in den Jahren 2020 und 2021 arbeitsteilig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, insbesondere Kokain, Heroin, Amphetamin, Haschisch und Marihuana, Handel getrieben zu haben. Dabei sollen zum Teil Betäubungsmittel und Grundstoffe zur Herstellung von Amphetamin aus dem Ausland eingeführt worden sein. Nach der Auswertung von Kryptochats sollen die Beschuldigten im Zeitraum eines Jahres mehrere hundert Kilogramm Betäubungsmittel umgesetzt haben. Davon soll ein erheblicher Teil durch einzelne Tatverdächtige in Offenbach am Main selbst hergestellt worden sein.

Zwei der festgenommenen Personen sollen zudem in der Nacht vom 01.01.2020 auf den 02.01.2020 einen Brandanschlag auf den Gewerbebetrieb der Familie eines ehemaligen Angehörigen der mutmaßlich kriminellen Organisation im Main-Taunus-Kreis verübt haben. Der Tat soll ein Zerwürfnis innerhalb der Führungsstruktur der Organisation vorausgegangen sein. Im Rahmen der Ausführung dieser Tat soll ein 20-jähriger Beschuldigter auf Anweisung eines 23-jährigen Beschuldigten einen zuvor präparierten Molotov-Cocktail durch die Scheibe des im Erdgeschoss befindlichen Betriebs geworfen haben, wodurch Inventar und Mobiliar in Brand gerieten. An dem Gebäude, in dessen Obergeschoss sich eine Wohnung befand, entstand ein Schaden von ca. 50.000 Euro.

Sechs Beschuldigte wurden im Anschluss an ihre Festnahme bereits den Haftrichtern bei den Amtsgerichten Offenbach am Main und Darmstadt vorgeführt. Die Untersuchungshaft wurde angeordnet. Die Vorführung des siebten Beschuldigten vor den Haftrichter wird am heutigen Tag erfolgen.

Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen in Offenbach am Main und im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die begleitend zu den Festnahmen durchgeführt wurden, konnten Mobiltelefone und Laptops, diverse Unterlagen, Betäubungsmittel (Haschisch), eine Geldzählmaschine, ein nicht zugelassener Böller sowie 15 Stangen unversteuerte Zigaretten sichergestellt werden.

An den Maßnahmen waren rund 140 Beamte des HLKA, des ZFA, des Polizeipräsidiums Südosthessen, der Bereitschaftspolizei sowie Spezialeinsatzkräfte beteiligt.

Weitere Hintergrundinformationen zum Kriminalitätsphänomen Im Jahr 2021 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen gestiegen. Es wurden 56 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst, in jedenfalls 27 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2020 30 Fälle festgestellt, wobei es in 24 Fällen bei einem Versuch blieb. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2021 zu einem Sachschaden von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,5 Mio. Euro. Im Jahr 2022 ist die Tendenz in Hessen wieder rückläufig. Aktuell kam es in Hessen bislang zu 38 Sprengungen von Geldautomaten.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:

 Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten  Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität  Organisierte Kriminalität  Ermittlungsintensive Kapitaldelikte  Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität  Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen  jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung

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