Feuerwerksverbot zu Silvester 2023/2024 in Hamburg
Hamburg –
Zeit: 31.12.2023, 18:00 Uhr bis 01.01.2024, 01:00 Uhr Ort: Hamburg-Altstadt/-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrรผcke, Ballindamm, Reesendamm und Rathausmarkt
Das nรคher rรผckende Jahresende nimmt die Polizei Hamburg zum Anlass, noch einmal an das in
der Silvesternacht geltende Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt
zu erinnern.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 ist das Mitfรผhren, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskรถrpern
rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz wieder untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstรคnde mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus,
dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plรคtzen der Innenstadt begrรผรen werden, darunter erfahrungsgemรคร auch viele Familien mit Kindern.
Anlรคsslich der Silvesterfeierlichkeiten kam es in der Vergangenheit in diesem Bereich immer wieder zu gefรคhrlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemรครes Abbrennen von Feuerwerkskรถrpern. Besucher(innen) und Einsatzkrรคfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenstรคnden beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 erlieร die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfรผgung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maรnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besucherinnen und Besuchern einen mรถglichst sicheren und damit auch vergnรผglichen letzten Tag des Jahres 2023 zu ermรถglichen, hat die Polizei auch fรผr das bevorstehende Silvester eine Allgemeinverfรผgung erlassen.
Diese untersagt erneut das Mitfรผhren, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskรถrpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles auรer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 01:00 Uhr und erstreckt sich รผber die Straรen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrรผcke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Weitere Informationen hierzu hat die Polizei unter
https://www.polizei.hamburg/silvester2023
auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Auch in diesem Jahr wird die Polizei die Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt und den Bezirken
im Rahmen eines groรen Einsatzes begleiten.
